Viele Eigentümer, die auf ihrem Grundstück einen Ratten- oder Mäusebefall feststellen, besorgen sich in Baumärkten oder Online-Shops Rattenköder. Grundsätzlich ist es natürlich positiv, wenn auch Privatpersonen bei der Rattenbekämpfung mitwirken und selbstständig tätig werden. Jedoch muss vor allem bei Online-Bestellungen zwingend darauf geachtet werden, dass das Rattengift auch in Deutschland für den Gebrauch durch ungeschulte Privatpersonen zugelassen ist. Auch ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten. So darf das Gift z. B. nur verdeckt in gesicherten Köderstationen ausgelegt werden. Es muss so gut wie möglich sichergestellt sein, dass andere Tiere (Katzen, Hunde und auch Wildtiere wie Marder, Igel usw.) nicht an das Gift gelangen! Auch dürfen Privatpersonen das Rattengift ausschließlich innerhalb des eigenen Grundstücks ausgelegen. Auf keinen Fall auf öffentlichem Grund! Hierzu ist ausschließlich die Gemeinde unter Hinzuziehung von dafür zugelassenen Fachfirmen befugt.
Vermeidung von Rattenbefall
Grundsätzlich kann jeder mit seinem Verhalten dazu beitragen, dass es gar nicht erst zu einem erhöhten Rattenbefall kommt. Hierzu sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
Auf keinen Fall Essenreste über die Toilette oder Spüle entsorgen!
Geschirr bitte oberflächlich abspülen, bevor es in die Geschirrspülmaschine gegeben wird und Nahrungsreste in einem Auffangsieb sammeln. Den Inhalt bitte im Biomüll entsorgen!
Biomülltonnen bitte geschlossen halten und auch keine Speisereste auf dem Gartenkompost entsorgen!
Bitte auch keine Tiernahrung offen im Freien lagern oder gar auslegen!
Bei Feststellung eines erhöhten Rattenaufkommens bitten wir um Mitteilung an das Ordnungsamt (Herr Schnell, Tel. 9449-25 oder Herr Spielberger, Tel. 9449-38).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.