Entfernung von verwelktem oder widerrechtlich abgelegtem Gegenständen an den Urnenstelen in allen gemeindlichen Friedhöfen, sowie am Urnenhochbeet im Friedhof Frensdorf
Wir weisen nochmals darauf hin, dass auf den Urnenhochbeetfeldern im Friedhof Frensdorf nur natürlicher Blumenschmuck ohne Gefäß niedergelegt werden darf. Der verwelkte Blumenschmuck, sowie abgestellte Kerzen, Kränze, Blumentöpfe, Figuren, Statuen und dergleichen vor bzw. auf den Hochbeetfeldern sowie an den Urnenstelen in allen gemeindlichen Friedhöfen sind zeitnah durch die Nutzungsberechtigten zu entfernen. Laut § 18 Abs. 4 und 5 der Friedhofssatzung ist die Gemeinde berechtigt widerrechtlich angebrachte Gegenstände sowie verwelkten Blumenschmuck selbst zu beseitigen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin Frau Homner unter der Tel.-Nr. 09502/9449-27 oder per Email: natalie.homner@frensdorf.de