Abb. Planung Sondergebiet (ohne Maßstab)
Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Schlüsselau“ mit Grünordnungsplan und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Bürgersolarpark Schlüsselau“ erfolgt im Parallelverfahren.
Der Planungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt ca. 14.700 m².
Folgende Grundstücke der Gemarkung Herrnsdorf liegen innerhalb des Geltungsbereiches:
Flurnummern: 2040, 2041, 2042, 2043, 2044, 2045, 2046, 2047, 2048, 2049
Im o. g. Geltungsbereich soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbare Energien zu entsprechen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.