Der Wahlkampf für die bevorstehende Kommunalwahl am 8. März 2026 tritt bald in die "heiße Phase" ein. Zahlreiche Ehrenamtliche leisten mit dem Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Dienst für die Meinungsbildung.
Leider werden aber im "(Wahl-)kampf um die besten Plakatplätze" oft unbewusst Fehler gemacht, die gefährliche Verkehrssituationen verursachen können.
Wir bitten unter Einbeziehung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013 Az.: IC2-2116.1-0 (Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden) darum, beim Anbringen von Wahlwerbung folgende Punkte zu beachten:
| • | Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und auch nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven). |
| • | Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden. |
| • | An Verkehrszeichen darf keine Wahlwerbung angebracht werden. |
| • | Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden. |
| • | Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m. |
| • | Die Aufstellung der Plakate darf erst 6 Wochen vor der Wahl erfolgen. |
| • | Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen. |
| • | Die Wahlwerbung ist alsbald nach der Wahl wieder abzubauen. |
| • | Der Standort muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein. |
Außerdem ist das Anbringen von Wahlwerbung jeglicher Art an den Zugangsbereichen zu den Wahllokalen strengstens verboten.
In der Gemeinde Frensdorf ist für Wahlwerbung keine gesonderte Genehmigung erforderlich, sofern die genannten Auflagen eingehalten werden. Bei Rückfragen zur Wahlwerbung an Verkehrsflächen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde wenden (Herr Schnell, E-Mail stefan.schnell@frensdorf.de, Tel. 9449-25 oder Herr Spielberger, E-Mail timo.spielberger@frensdorf.de, Tel. 9449-38).