Titel Logo
Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 2/2023
Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Frensdorf muss für die Schöffenwahl 2023 Vorschläge beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die nächste Amtszeit beginnt im kommenden Jahr und dauert bis 2028.

Auf Grund der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Bamberg vom 25.01.2023 werden in Frensdorf insgesamt fünf Personen gesucht. Gesucht werden Personen, die in Frensdorf wohnen und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen / einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Objektivität. Schöffinnen und Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, bedürfen der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung und nicht zuletzt eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

Wer sich weiter informieren möchte, kann dies auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz tun, https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/. Hier wird auch ein Bewerbungsformular zur Verfügung gestellt.

Wer sich zur Ausübung eines Schöffenamtes in der Lage sieht, wird gebeten, sich bis spätestens 28. Februar 2023 schriftlich per Formular zu bewerben.

Das Formular muss bei der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf abgegeben werden.