Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Stegaurach am 19.03.2025 im Gasthaus Blaue Grotte Debring ( Frühstückszimmer ) Beginn 19 Uhr ergeht hiermit an alle Eigentümer der Grundflächen die zu den Jagdrevier gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf recht herzliche Einladung.
| Tagesordnung: | |
| • | Begrüßung |
| • | Totenehrung |
| • | Jahresbericht |
| • | Protokollverlesung |
| • | Kassenbericht |
| • | Entlastung der Vorstandschaft |
| • | Verwendung des Jagdpachtschillings |
| • | Wünsche und Anträge |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehhegatten durch einen volljährigen Verwanden gerader Linie durch einen in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch eine volljährige Person derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen verteten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vetreter darf höchstens einen Jagdgenossen vetreten. Für Juristische Personen handeln ihre verfassung mäßig berufene Organe oder deren Beauftagte.
Höfen,11.02.2025