Aus aktuellem Anlass bitten wir nochmals um Beachtung, dass große Hunde (Schulterhöhe ab 50 cm) und „Kampfhunde“ nach der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Frensdorf innerhalb der Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Leine geführt werden müssen.
Auch dürfen Hunde (egal ob groß oder klein) gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vom Auto aus spazieren geführt werden. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld belegt werden.
Beim freien Auslauf außerorts muss immer eine Begleitperson dabei sein, die mit dem Verhalten des Hundes vertraut und in der Lage ist, sicher auf diesen einzuwirken. Der Hund muss aufs Wort hören, wenn er z. B. auf andere Passanten zu rennt. Spaziergänger müssen es nicht hinnehmen, von fremden Hunden angesprungen zu werden. Das haben die Hundehalter zu unterbinden. Gleiches gilt natürlich für kleine Hunde, die innerorts ohne Leine geführt werden.
Beschwerden von Bürgern gegen Hundehalter können leider nur dann bearbeitet werden, wenn sich diese mit Namen und Anschrift gegenüber der Gemeinde zu erkennen geben. Anonyme Anzeigen können nicht verfolgt werden.
Entsorgung von Hundekot
Im Rathaus und an den vielen Hundetoiletten an den öffentlichen Wegen sind kostenlose Hundekotbeutel erhältlich. Wir bitten, dieses Angebot zu nutzen. Die Beutel können zuhause in der Restmülltonne oder - falls auf den entsprechenden Wegen vorhanden - in den öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden.
Leider gehen immer wieder Beschwerden von Bürgern bei uns darüber ein, dass manche Hundehalter ihre Vierbeiner rücksichtlos ihre Notdurft auf öffentlichen Wegen oder sogar auf Privatgrundstücken verrichten lassen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen in der Zeit des Aufwuchses verboten. Wir bitten die Hundehalter darauf zu achten, dass ihre Tiere auf den Wiesen und Feldern nicht ihr Geschäft verrichten. Wenn z. B. ein trächtiges Nutztier die mit Hundekot verunreinigten Futterpflanzen frisst, können dadurch Krankheiten übertragen werden und es kann zu Fehlgeburten kommen.
Wir appellieren deshalb an die Vernunft aller Hundehalter, öffentliche Wege und auch fremde Privatgrundstücke nicht mit Hundekot zu verunreinigen und benutzte Hundekotbeutel ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei Fragen zur Hundehaltung wenden Sie sich gerne an Herrn Schnell (Tel. 94 49 – 25) oder Herrn Spielberger (Tel 94 49 – 38) vom Ordnungsamt der Gemeinde.