Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG) und des
Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Für alle Arten von öffentlichen Veranstaltungen in der Gemeinde, bei denen Alkohol ausgegeben wird, ist eine vorübergehende Gaststättengestattung erforderlich.
Der entsprechende Antrag ist im Rathaus oder auf der Gemeinde-Homepage (www.frensdorf.de > Rathaus & Bürgerservice > Formulare) erhältlich. Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens zwei Wochen (bzw. 10 Werktage) vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Frensdorf einzureichen.
Unter anderem sind im Vorfeld der Veranstaltungen folgende Punkte zu beachten oder zu klären:
| • | Der verantwortliche Antragsteller muss während der Veranstaltung durchgehend telefonisch erreichbar sein (z. B. für die Polizei, das Landratsamt, die Gemeinde oder die Integrierte Leitstelle). |
| • | Es muss ein Jugendschutzbeauftragter mit Handynummer benannt werden (es darf sich dabei nicht um die gleiche Person handeln, die bereits als Antragsteller genannt wurde). |
| • | Für die Veranstaltung sind die genauen Betriebszeiten und Örtlichkeiten, sowie die zu erwartende Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher anzugeben. |
| • | Es muss vom jeweiligen Verein/Betreiber ein Ordnungsdienst eingesetzt werden (mindestens eine Person pro 100 Besucher). Für Großveranstaltungen ist ein professioneller Sicherheitsdienst zu bestellen. Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes sind bereits auf dem Antrag der Name und der Sitz der Sicherheitsfirma, sowie jeweils die Vor- und Nachnamen der eingesetzten Sicherheitskräfte mit anzugeben. |
| • | Alkoholische Getränke dürfen nur von volljährigen Personen verkauft werden. |
| • | Feuerwehrzufahrtsstraßen und sonstige notwendige Fahrgassen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind dauerhaft freizuhalten. |
| • | Für Besucher müssen in ausreichender Breite (mind. 1,20 m pro 200 Besuchern) mindestens zwei entgegengesetzt liegende Ausgänge ins Freie bzw. zu Rettungswegen führen. Diese müssen jederzeit frei begehbar und gekennzeichnet sein. |
| • | Im Bereich des Grills, der Bühne oder von Feuerstellen müssen Feuerlöscher vorhanden sein. |
| • | Für die Gewährleistung des Brandschutzes dürfen nur schwer entflammbare Deko-Materialien verwendet werden. |
| • | Bei Veranstaltungen, bei denen viele auswärtige Besucher erwartet werden, müssen Parkplätze ausgewiesen und entsprechend beschildert werden. |
| • | In der Gemeinde Frensdorf gelten für öffentliche Veranstaltungen ausnahmslos folgende Sperrzeiten: Ausschank- und Musikende spätestens um 2.00 Uhr, Veranstaltungsende spätestens um 3.00 Uhr (Beschluss des Gemeinderates vom 09.12.2013). |
| • | Selbstverständlich gelten für die Veranstaltungen die üblichen Regelungen hinsichtlich der Hygiene, der Abfallentsorgung, des Immissionsschutzes und des Jugendschutzes. |
| • | Die Gemeinde kann zum Schutz der Besucher und der Beschäftigten weitere Auflagen und Anordnungen für einzelne Veranstaltungen festsetzen. |
| Weiterhin sind ggf. folgende Anzeigen oder Genehmigungen erforderlich: | |
| • | Öffentliche Verkehrsflächen sind grundsätzlich freizuhalten. Sollten Straßensperrungen erforderlich sein, sind die Anordnungen entsprechend bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen (bei Kreis- oder Staatsstraßen: Landratsamt Bamberg, bei Gemeindestraßen: Gemeinde Frensdorf). Auch die Durchführung von Festzügen ist genehmigungspflichtig. |
| • | Die Errichtung von Feuerstellen ist über die Gemeinde bei der Integrierten Leitstelle und der Polizei anzuzeigen. |
| • | Die vorübergehende Verwendung von Räumen mit mehr als 200 Besuchern ist gem. der Versammlungsstättenverordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich dem Landratsamt Bamberg anzuzeigen. |
| • | Festzelte ab ca. 200 Sitzplätzen oder einer Größe von mehr als 75 m³ dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn die Aufstellung vorher mit der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Bamberg) abgestimmt wurde. |
| • | Für Musikveranstaltungen ist in der Regel ein Erwerb des Aufführungsrechtes erforderlich. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte direkt an die GEMA (Tel. 030/58858999). |
| • | Die Reservierung des gemeindlichen Toilettenwagens, der Kirchweihbaum-Schwalben, des gemeindlichen Geschirrs oder des Geschirrspülers ist, sofern erforderlich, bereits einige Wochen vorher bei der Gemeinde vorzunehmen. Hierfür sind teilweise auch schriftliche Vereinbarungen mit Hinterlegung einer Kaution oder Erhebung einer Leihgebühr erforderlich. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung (Herr Hoh, Tel. 9449-22 oder im Vertretungsfall Frau Heintz-Seeberger, Tel. 9449-37). |
| • | Auch sonstige „öffentliche Vergnügungen“, bei denen kein Ausschank von Alkohol stattfindet, sind schriftlich bei der Gemeinde Frensdorf anzuzeigen. Natürlich gelten hier ebenfalls die genannten Sicherheitsauflagen. |
| • | Bei allen öffentlichen Veranstaltungen ist anwesenden Personen der Polizei, des Landratsamtes oder der Gemeinde jederzeit der sofortige und ungehinderte Zugang zum Veranstaltungsort zu gewähren und etwaigen Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei der Nichteinhaltung von Anordnungen/Auflagen oder drohenden Gefahren haben diese Personen die Berechtigung, die Veranstaltung jederzeit abzubrechen. Die Nichtbeachtung erteilter Auflagen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden können. |
Grundsätzlich bitten wir unsere Vereine und Veranstalter darum, auch eigenverantwortlich zu handeln und kurzfristige Änderungen (z. B. keine Feuerstelle bei längerer Trockenheit) oder gar Verschiebungen von Veranstaltungen (z. B. bei vorhergesagtem Unwetter) in Betracht zu ziehen.
Für die Genehmigungen von öffentlichen Veranstaltungen gemeindlicher Vereine und Gruppierungen werden durch die Gemeinde keine Gebühren mehr erhoben. Durch diese Gebührenbefreiung soll ein weiterer Teil zur Förderung und Entlastung der gemeindlichen Vereine und Gruppierungen beigetragen werden.
Bei Fragen zur Durchführung oder Beantragung von öffentlichen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Frensdorf (Herr Schnell, Tel. 9449-25 oder EMail stefan.schnell@frensdorf.de und Herr Spielberger, Tel. 9449-38 oder EMail timo.spielberger@frensdorf.de).