Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Stegaurach am 12.03.2026 im Gasthaus Windfelder, Stegaurach, Beginn 19.30 Uhr ergeht hiermit an alle Eigentümer der Grundflächen die zu den Jagdrevier gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf recht herzliche Einladung.
| Tagesordnung: | |
| • | Begrüßung |
| • | Totenehrung |
| • | Jahresbericht |
| • | Protokollverlesung |
| • | Kassenbericht |
| • | Entlastung der Vorstandschaft |
| • | Verwendung des Jagdpachtschillings |
| • | Wünsche und Anträge |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten durch einen volljährigen Verwanden gerader Linie durch einen in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch eine volljährige Person derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für Juristische Personen handeln ihre Verfassung mäßig berufene Organe oder deren Beauftragte.