Bei der kommenden Kommunalwahl erhalten Sie bis zu vier Stimmzettel zur Wahl
| a) | der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, |
| b) | des Landrats |
| c) | der Gemeinderatsmitglieder und |
| d) | der Kreisrätinnen und der Kreisräte. |
Bei der Bürgermeisterwahl und der Landratswahl kann je eine Stimme vergeben werden.
Bei der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags hat jede wahlberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen, wie dort Sitze zu vergeben sind:
| - | Für den Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf: 20 Stimmen |
| - | Für den Kreistag des Landkreises Bamberg: 60 Stimmen |
Die Anzahl der maximal zu vergebenden Stimmen finden Sie oben auf dem Stimmzettel.
Die Stimmen können unterschiedlich vergeben werden:
1. Das Listenkreuz
Sie wählen jede Person von der Liste und jede Person bekommt eine Stimme, soweit die Stimmen reichen. Es wird dabei von oben nach unten gezählt. Personen, die mehrfach auf der Liste genannt sind, erhalten auch mehr Stimmen.
Wenn Sie eine oder mehrere Personen unterhalb des Listenkreuzes nicht wählen wollen, dann streichen Sie deren Namen durch.
2. Kumulieren
Sie können einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Schreiben Sie dazu die Zahlen 1, 2 oder 3 in das Feld unterhalb des Abstimmungskreises vor der jeweiligen Person.
3. Panaschieren
Sie verteilen Ihre Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen.
Zusammengefasst:
Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen der gewünschten Liste oder durch die Vergabe von bis zu drei Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber. Einzelstimmen haben Vorrang vor einem Listenkreuz.
Nicht genutzte Stimmen verfallen.
| Der Stimmzettel wird insbesondere ungültig, wenn | |
| • | nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden, |
| • | die Gesamtstimmenanzahl überschritten wird, |
| • | zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen angebracht werden, |
| • | der Stimmzettel leer abgegeben wird. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus. |
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