Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Frensdorf folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Frensdorf (Frensdorf Süd, BGS/EWS Süd) wird wie folgt geändert:
Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt. „Garagen und Carports gelten als selbständige Gebäudeteile; das gilt nicht für Garagen und Carports, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind.“
Der bisherige § 5 Abs. 2 Satz 5 wird zu § 5 Abs. 2 Satz 6.
Nach § 5 Abs. 2 Satz 6 wird folgender Satz 7 eingefügt. „Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“
Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.