Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2024
Städtebauliche Voruntersuchung Abtsdorf / Vorra;
| a) | Behandlung des Ergebnisses der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden |
| b) | Billigung des Ergebnisberichtes der städtebaulichen Voruntersuchung |
| c) | Erlass der Sanierungssatzung |
| d) | Ausschreibung Umsetzungsmanagement |
Mit der Festlegung von Sanierungsgebieten kann die künftige Entwicklung eines Ortes geplant und gesteuert werden. Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurde die vorbereitende städtebaulichen Untersuchung durchgeführt. Der Ergebnisbericht, in dem u. a. die städtebaulichen Missstände und die funktionalen Schwächen für den „Altortbereich Abtsdorf-Vorra“ benannt sowie die Grenzen des Sanierungsgebietes dargestellt sind, wurde vom Gemeinderat gebilligt.
Die Ausweisung von Sanierungsgebieten ist Voraussetzung für die Förderung öffentlicher baulicher Maßnahmen und für die Unterstützung privater Sanierungsvorhaben im Sanierungsgebiet. Damit sollen Defizite oder funktionale Schwächen behoben oder verbessert werden.
Der Gemeinderat beschloss die vorgeschlagene Sanierungssatzung für den „Altortbereich Abtsdorf-Vorra“ und bestimmte gleichzeitig, dass für die Durchführung der Sanierung eine Frist von 15 Jahren gilt.
Weil im Sanierungsgebiet die Erhaltung und Verbesserung im Bestand im Vordergrund (sog. Substanzsanierung) steht und eine Gebietsumgestaltung (sog. Funktionssanierung) nicht angestrebt wird, wurde auch festgelegt, dass das vereinfachte Verfahren durchgeführt wird.
Zur Sicherung der Planung enthält die Sanierungssatzung folgende Bestimmungen:
| • | Genehmigungspflichtig sind nur bauliche Vorhaben nach § 29 Baugesetzbuch, die einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen, oder erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen. |
| • | Miet- und Pachtverträge, rechtsgeschäftliche Veräußerungen von Grundstücken sowie sonstige Rechtsgeschäfte zu Grundstücken (Grundschulden, Dienstbarkeiten, etc.) im Sanierungsgebiet sind weiterhin genehmigungsfrei möglich. |
Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken in einem Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Die Gemeinde kann in einem Sanierungsgebiet auf der Grundlage einer Gestaltungsfibel die erhaltende Sanierung und die gestalterische Verbesserung von ortsprägenden Gebäuden mit einem kommunalen Förderprogramm unterstützen. Daneben gibt es für Eigentümer (Kapitalanleger und Selbstnutzer) von Immobilien in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet gemäß §§ 7 h und 10 f des Einkommensteuergesetzes erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Der Gemeinderat beauftragte abschließend die Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung eines Umsetzungs-/Projektmanagements zur Unterstützung in der Umsetzung der anstehenden städtebaulichen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (Lebendige Zentren) in den Ortsmitten Frensdorf, Abtsdorf und Vorra für folgende Aufgaben:
| • | Initiierung des Kommunalen Förderprogramms mit Gestaltungsfibel |
| • | Eigentümerberatung |
Der Zeitumfang soll 5 h/Woche betragen.
Um Synergieeffekte zu erzielen, ist beabsichtigt, dass die Gemeinde Frensdorf das Projektmanagement gemeinsam mit der Nachbargemeinde Pettstadt ausschreibt und beauftragt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Förderung des Umsetzungsmanagements bei der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, zu beantragen.
Einführung der Heimatinfo-App in der Gemeinde Frensdorf
Herr Dominik Schweiker stellte den versammelten Gemeinderatsmitgliedern die Heimatinfo-App vor. Mit dieser digitalen Anwendung können die Gemeindeverwaltung, die Einrichtungen in der Gemeinde, aber auch die Ortsvereine tagesaktuelle Informationen für die Bürger per Push-Nachrichten liefern. Die App bündelt zudem automatisch Informationen aus verschiedenen relevanten Homepages (Gemeinde, Landkreis, Schulen, etc.), bietet einen Veranstaltungskalender für Gemeinde und Vereine und ist an die Leitstelle für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz angebunden. Im Menü „Bürgerservice können Bürgerinnen und Bürger digitale Anträge, Rad- und Wanderwege, ÖPNV-Fahrpläne, den Abfallkalender, Notrufnummern und vieles mehr abrufen. Die App kann ohne Registrierung genutzt werden, ist besonders nutzerfreundlich und wird, das zeigen Beispiele aus anderen Kommunen, von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters als wichtige Informationsplattform genutzt.
Der Gemeinderat beschloss, die App zu einmaligen Installationskosten von 4.329 € zzgl. MwSt. sowie zu laufenden monatlichen Nutzungskosten von 355 € zzgl. Mwst. zunächst für drei Jahre einzusetzen. Die Einrichtung soll in den nächsten Wochen erfolgen. Unmittelbar nach der Einrichtung und rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltungssaison ist ein Schulungstermin für die Vertreter der Institutionen und Vereine geplant.
2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Frensdorf; Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen (geänderte Rechtslage) und Herstellungsbeitragspflicht von mit dem Wohnhaus durchgängig verbundenen Garagen und Carports
Bisher wurden fest überdachte Terrassen und Balkone durch die Gemeinde als beitragspflichtige Geschossflächen erfasst und abgerechnet. Um diese Verfahrensweise fortführen zu können, ist es nach dem neuesten Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes, dies in der Beitragssatzung fest zu verankern. Der Gemeinderat bestätigte diese Anwendung und beschloss, weiterhin diese Flächen als beitragspflichtige Geschossflächen anzusehen.
Demgegenüber sollen Garagen und Carports in der Gemeinde, auch wenn sie durchgängig mit dem Wohnhaus verbunden sind, nicht mehr als beitragspflichtige Geschossflächen gelten. Auch weil es in der Vergangenheit immer wieder strittige Fälle gab, aber auch um einheitliche Regelungen bei der Berechnung von Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgung und für die Abwasserbeseitigung zu schaffen, legte der Gemeinderat beschlussmäßig fest, dass Flächen in Garagen und Carports in der Gemeinde Frensdorf in keinem Fall mehr als beitragspflichtige Geschossflächen angesehen werden. Die beschlossene Änderungssatzung ist im amtlichen Teil abgedruckt.
Informationen des Bürgermeisters
Festplatz in Frensdorf
Der Bürgermeister gab bekannt, dass das Ergebnis der kürzlich vorgenommenen Vermessung gezeigt habe, dass der als Festplatz vorgesehene Parkplatz an der Schulsportanlage Frensdorf nicht für das geplante Festzelt mit Anbauten der FFW Frensdorf ausreiche. Man habe deswegen im Einvernehmen mit einem Fachmann für Sportplatzbau zugestimmt, dass das Festzelt auf die nord-östlichen Seite des Sportplatzes gestellt wird. Vor dem Aufbau wird der Verlauf der Elektro- und Bewässerungsleitungen festgestellt und gesichert. Anfahrten mit schwerem Gerät sollen möglichst nur über den nördlich liegenden Seitenstreifen am Rande des Sportplatzes durchgeführt werden. Die Anschlüsse des Festplatzes für Ver- und Entsorgungsleitungen wurden zwischenzeitlich zwischen der Feuerwehr und dem Bauhof abgestimmt. Der Parkplatz sei zum einen für den Festbetrieb notwendig und soll darüber hinaus als zusätzlicher Parkplatz für größere Veranstaltungen im Ort bereitstehen. Deswegen sollen die Erdhäufen der Baufirmen bis zum Fest entfernt werden. Das vor einigen Jahren von der Gemeinde zwischen dem Sportplatz und dem Tennisplatz angehäufte Material soll zum Abschluss des westlichen Bereiches als Wall angeschoben werden, humusiert und bepflanzt werden.
Ausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder
Zum beabsichtigten Ausbau der Betreuungsplätze für Grundschulkinder hat das Büro Nickel und Wachter, Bamberg, der Gemeinde Frensdorf am 15.02.2024 ein Angebot zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorgelegt. Mit dieser Voruntersuchung sollen zu den beiden Standorten „Schule“ und „Mittagsbetreuung“ unter Einbeziehung der Fachaufsicht, der Regierung, der Schule und der Gemeinde die notwendigen Grundlagen (Raumprogramm, Raumfunktionen, Flächen, Darstellung der Gebäudevolumen und der Freiflächen, Kostenschätzung nach DIN 276) für ein anstehendes VGV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen erarbeitet werden. Das Angebot sieht eine Bearbeitung in mehreren Stufen unter Beteiligung des Gemeinderates vor. Der Bürgermeister gab bekannt, dass er dazu den Planungsauftrag vergeben wird.
Neubau der Kindertagesstätte mit Gemeinschaftshaus in Herrnsdorf; Information zu den Vergaben der Innenputz-, der Estrich- und der Trockenbauarbeiten
Um die Baumaßnahme zu beschleunigen, hat der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderates folgende Bauaufträge für den Neubau der Kindertagesstätte mit Gemeinschaftshaus in Herrnsdorf vorab an die jeweils mindestnehmenden Anbieter vergeben:
Innenputzarbeiten
Vergabe an die Firma Neller Maler und Putz GmbH, 96103 Halltstadt zum Brutto-Angebotspreis von 65.416,73 Euro. Die Kostenberechnung lag bei brutto 65.000 Euro.
Estricharbeiten
Vergabe an die Firma PTG Systemböden GmbH, 91224 Hartmannshof zum Brutto-Angebotspreis von 43.394,54 Euro. Die Kostenberechnung lag bei brutto 28.000 Euro. Im Angebot sind jedoch die Kosten für die Dämmlage und die Trägerplatte für die Fußbodenheizung, die vom Heizungsbauer angeboten und eingebaut werden sollten mit einem Auftragsvolumen von 21.162,96 Euro enthalten.
Trockenbauarbeiten
Vergabe an die Firma ATB GmbH & Co. KG, 96188 Stettfeld, zum Brutto-Angebotspreis von 141.031,30 Euro. Die Kostenberechnung lag bei brutto 135.000 Euro.
Der Gemeinderat genehmigte die vorgenommenen Vergaben.
Gemeinderatssitzung vom 12. März 2024
Änderung des Flächennutzungsplanes Frensdorf und Erweiterung/Änderung des Bebauungsplanes „Leite - Obergreuther Weg“
Um am Ortsrand der bestehenden Bebauung durch Nachverdichtung weitere Baurechte zu ermöglichen, hat der Gemeinderat beschlossen, den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan „Leite - Obergreuther Weg“ in Reundorf zu erweitern. Der Planungsbereich umfasst bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen. Mit dem Bebauungsplan sollen auf einer Gesamtfläche von 2.300 m² Bauflächen für Wohnbauvorhaben entstehen. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf des Planungsbüros Weyrauther, Bamberg, vom 12. März 2024 und beschloss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Erlass einer Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung - StS) der Gemeinde Frensdorf
Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage zum Erlass einer Stellplatzsatzung vorgelegt. Mit dieser Satzung sollen für künftige Bauvorhaben Regelungen über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen getroffen werden. Der Gemeinderat legte beschlussmäßig fest, dass sich die Anzahl der erforderlichen Stellplätze für Wohnbauvorhaben nach der Größe der Wohnfläche richten soll und beauftragte die Gemeindeverwaltung einen diesbezüglichen Satzungsentwurf zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bestätigung der Kommandanten der FFW Reundorf aufgrund der Neuwahlen vom 17.02.2024
Mit Beschluss hat der Gemeinderat die von der Feuerwehrversammlung in Reundorf am 17. Februar 2024 wiedergewählten Feuerwehrkommandanten Frank Rexin (Erster Kommandant) und Stefan Janus (stellv. Kommandant) bestätigt. Damit bleiben beide Feuerwehrkommandanten für weitere sechs Jahre im Amt.
Informationen des Ersten Bürgermeisters
Ortsdurchfahrt Abtsdorf / Vorra - Querungshilfe Kreisstraße BA 22
Der 1. Bürgermeister stellte dem Gemeinderat die vorliegenden beiden Entwurfsvarianten des Planungsbüros Weyrauther, Bamberg, zum Bau einer Querungshilfe im innerörtlichen Bereich von Abtsdorf/Vorra an der Kreuzung der Kreisstraße BA 22 und der Ortsstraße „In Vorra“ vor. Der Gemeinderat spricht sich aus Gründen der Verkehrsberuhigung und der Verkehrssicherheit für die vorgestellte Planvariante 2 aus und beauftragte den Bürgermeister diese Planvariante bei der anstehenden Verkehrsschau mit der Polizei und dem Landratsamt zu favorisieren. Diese Planung sieht eine Querungshilfe im direkten Kreuzungsbereich der Kreisstraße BA 22 und der Ortsstraße „In Vorra“ vor, die durch erforderliche Ausbaumaßnahmen beidseitig an Gehwegen angebunden werden soll.
Dorferneuerung in Herrnsdorf (Zentbechhofener Straße) und Wingersdorf; Vergabe der Tiefbauarbeiten
Die Gemeinde Frensdorf hat die geplanten baulichen Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in den Ortsteilen Wingersdorf und Herrnsdorf öffentlich ausgeschrieben. Der Ausbau der Maßnahmen erfolgt als Förderprojekt im Rahmen des ELER-Programms des Amts für ländliche Entwicklung in Oberfranken.
Die Maßnahme wurde in 2 Losen ausgeschrieben:
| - | LOS A - Straßenausbau OT Wingersdorf |
| - | LOS B - Straßenbau OT Herrnsdorf |
Folgende Bauleistungen wurden ausgeschrieben:
| • | Ausbau der Fahrbahn im OT Wingersdorf (ca. 590 m) |
| • | Ausbau der Fahrbahn im OT Herrnsdorf (ca. 182 m) |
| • | bereichsweisen Ausbau der Gehwege / Mehrzweckstreifen |
| • | Angleichung von Seitenbereichen, Grundstückszufahrten und Einmündungen |
| • | Anpassung der Oberflächenentwässerung |
| • | Verlegung von Speedpipe-Rohren |
Der Gemeinderat vergab den Gesamtauftrag (Los 1 und 2) zur Durchführung der Dorferneuerungsmaßnahmen in Wingersdorf und Herrnsdorf, Zentbechhofener Straße, auf der Grundlage der Vergabeempfehlung des Planungsbüros Valentin Maier Bauingenieure AG, Höchstadt, an den mindestnehmenden Anbieter, die Firma Leipold Bau GmbH AG, Heßdorf, zum Angebotspreis von 1.898.593,59 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
Abwasseranlage Frensdorf-Nord - Kanalsanierung Sanierungsabschnitt 2; Vergabe von Bauleistungen
Im Bauabschnitt 2 sollen schadhafte Kanäle, Einläufe und Schächte in den Orten Reundorf, Obergreuth und Birkach im geschlossenen Verfahren saniert werden. Der Gemeinderat vergab die Bauarbeiten zur geschlossenen Rohrsanierung in den Orten Reundorf, Obergreuth und Birkach entsprechend dem Vorschlag der Ingenieurgesellschaft Weyrauther mbH, 96047 Bamberg, an die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH, 90552 Röthenbach/Pegnitz zum Angebotspreis von 447.397,98 € netto bzw. 532.403,60 € brutto. Der 1. Bürgermeister wurde beauftragt, den Auftrag an diese Firma zu erteilen.