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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Frensdorf im Bereich des Bebauungsplanes "Nahversorgung Reundorfer Straße", Gemeinde Frensdorf, Landkreis Bamberg

Mit Bescheid vom 17.02.2025 Nr. 41.2-6100-004401 hat das Landratsamt Bamberg die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Frensdorf im Bereich des Bebauungsplanes "Nahversorgung Reundorfer Straße" genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplan­änderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf während der allgemeinen Dienststunden auf Dauer öffentlich einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplan­änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Frensdorf, den 24.02.2025

Jakobus Kötzner
Erster Bürgermeister