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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

In unserer gesamten Gemeinde ist das Thema Parken immer wieder aktuell. Es gibt immer wieder Beschwerden über Falschparker auf Gehwegen, an Einmündungsbereichen, an Bushaltestellen und an engen und unübersichtlichen Straßenstellen.

Wir geben daher folgende Hinweise:

Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt ist. In der Gemeinde Frensdorf ist in allen Ortsteilen das Parken auf den Gehwegen verboten. Besonders schwierig ist die Situation beispielsweise in den Ortsdurchfahrten Reundorf (Reundorfer Hauptstraße, Lange Straße) und Frensdorf (Kaulberg, Hauptstraße, Bahnhofstraße) und bei Arztpraxen, Frisören, Banken und der Bäckerei. Hier wird teilweise so unvernünftig geparkt, dass Fußgänger auf die Straßen ausweichen müssen. Für Erwachsene sicher kein Problem, für Kinder vielleicht eine tödliche Gefahr.

Auch auf dem Seitenstreifen darf nur dann geparkt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass nur dann auf der Fahrbahn geparkt werden darf, wenn keine Sichtbehinderung für andere Verkehrsteilnehmer entsteht und noch eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 Metern übrigbleibt. Dies ist vor allem auch beim beidseitigen Parken zu beachten!

An Bushaltestellen gilt nach der StVO jeweils 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild ein Parkverbot. Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen muss ein Abstand von jeweils 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten eingehalten werden.

Das Parken von Lkws ist in Wohngebieten – entgegen der allgemeinen Auffassung – zu bestimmten Zeiten zulässig. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist das regelmäßige Parken nur in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Gewerbetreibende sind grundsätzlich dazu verpflichtet, für Geschäfts- und Kundenfahrzeuge ausreichend Stellplätze auf ihrem eigenen Grundstück zur Verfügung zu stellen.

Aktuell liegen uns zum Beispiel besonders von Anwohnern der Straßen Im Hopfengarten (Frensdorf) und Zum Alten Berg (Birkach) Beschwerden vor. Hier wird an engen, unübersichtlichen Straßenstellen oder auch auf dem Gehweg (teilweise sogar beidseitig) geparkt. Dies stellt eine erhöhte Unfallgefahr für Pkw-Fahrer und Fußgänger dar. Außerdem können größere Fahrzeuge (Feuerwehr, Lkws etc.) die Straßen nur sehr schwer befahren. Wir bitten daher die Anwohner und Besucher um ein rücksichtsvolleres Parkverhalten.

Wir können nur an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer appellieren, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten. Diese erfüllen Sinn und Zweck für die Verkehrssicherheit und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr.

Bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten auf den gemeindlichen Straßen können Sie sich gerne an das Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde wenden (Herr Schnell, Tel. 9449-25 oder Herr Spielberger, Tel. 9449-38).

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