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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Hinweise zur Einreichung von Bauanträgen beim Landratsamt Bamberg

 

Neben der papiergebundenen Antragstellung können Bauanträge von den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern seit einiger Zeit auch digital über eine Bayern-ID gestellt werden. Die Bauanträge müssen grundsätzlich direkt beim Landratsamt Bamberg eingereicht werden.

Das Landratsamt leitet die Antragsunterlagen nach einer Vorprüfung an die Gemeinde weiter, damit die Pläne auch dort geprüft und in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt werden können.

In der Sitzung können nur Bauanträge behandelt werden, die der Gemeinde mindestens zwei Wochen (zehn Werktage) vorher vorliegen.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Bauanträge rechtzeitig, am besten mindestens vier bis sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beim Landratsamt einzureichen, damit der Antrag noch rechtzeitig an uns weitergeleitet wird, vorgeprüft und in der Sitzung behandelt werden kann.

Ausnahme: Formlose Bauvoranfragen an die Gemeinde, Genehmigungsfreistellungen, sowie Anträge auf isolierte Befreiung können nach wie vor direkt bei der Gemeinde abgegeben werden. Hierfür reicht eine Abgabefrist von zwei Wochen vor der Sitzung aus. Bitte lassen Sie uns auch diese Unterlagen zusätzlich in digitaler Form (PDF-Format) zukommen. Die Sitzungstermine werden jeweils rechtzeitig vorher auf der Gemeinde-Homepage bekanntgegeben.

Bei Rückfragen zum Bauantragsverfahren wenden Sie sich bitte gerne an das Bauamt der Gemeinde Frensdorf (Herr Schnell, Tel. 9449-25, stefan.schnell@frensdorf.de oder Herr Spielberger, Tel. 9449-38, timo.spielberger@frensdorf.de). Ausführliche Informationen zur Einreichung des digitalen Bauantrags erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Bamberg (www.landkreis-bamberg.de).