6. Änderung des Flächennutzungsplanes Frensdorf im Bereich des Bebauungsplanes "Nahversorgung Reundorfer Straße", Gemeinde Frensdorf, Landkreis Bamberg
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat von Frensdorf hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Frensdorf im Bereich "Nahversorgung Reundorfer Straße" gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Gebiet umfasst Teilflächen der Flurstücksnummern 1639, 1640, 1641, 1643 und 1644 jeweils der Gemarkung Reundorf und wird wie folgt umgrenzt:
| - | im Norden und Osten: | durch landwirtschaftliche Fläche |
| - | im Süden: | durch die Kreisstraße BA 29 |
| - | im Westen: | durch den Bauhof bzw. die Kläranlage |
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Geltungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 1,52 ha. Die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich dargestellte Fläche soll zukünftig als Sonderbaufläche genutzt werden und entspricht somit in diesem Geltungsbereich dem im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 16.04.2024 und die umweltrelevanten Stellungnahmen liegen
vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 25. Juni 2024
im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, Zimmer 02 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
| - | Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter. |
| - | Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: |
| • | Landratsamt Bamberg (Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserrecht) |
| • | Regierung von Oberfranken |
| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.frensdorf.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)