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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Bebbauungsplan "Nahversorgung Reundorfer Straße" Frensdorf

Bebauungsplan „Nahversorgung Reundorfer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan, Gemeinde Frensdorf, Landkreis Bamberg

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Frensdorf hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung Reundorfer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. In dieser Sitzung wurde der Titel des Bebauungsplanverfahrens von „Mischgebiet Reundorfer Straße“ in „Nahversorgung Reundorfer Straße“ abgeändert.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Das Gebiet umfasst die Flurnummern 1635/2, 1635/3, 1635/11 und 1639/1 ganz und Teilflächen der Flurstücksnummern 1634, 1634/1, 1635, 1639, 1640, 1641, 1643 und 1644 der Gemarkung Reundorf und die Flurnummer 326/5 ganz und Teilflächen der Flurstücksnummern 326, 326/8, 331 und 332 der Gemarkung Frensdorf und wird wie folgt umgrenzt:

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im Norden und Osten:

durch landwirtschaftliche Fläche

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im Süden:

durch die Kreisstraße BA 29 bzw. landwirtschaftliche Flächen

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im Westen:

durch den Bauhof bzw. die Kläranlage

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 2,37 ha, davon entfallen ca. 0,5 ha auf die externe Ausgleichsfläche.

Die Gemeinde beabsichtigt, die zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche in ein Sonstiges Sondergebiet umzuwandeln, um in erster Linie einen Lebensmittelvollsortimenter mit Bäckerei und Café, ein Gesundheitszentrum und einen Einzelhandel anzusiedeln. Dazu ist es notwendig, die Kreisstraße mit einem Linksabbieger auszustatten und die westlich gelegene Gemeindestraße auszubauen.

Des Weiteren umfasst die Planung die südlich gelegene externe Ausgleichsfläche auf der Flurnummer 1627, der Gemarkung Reundorf, Auf dieser Fläche werden sowohl die naturschutzrechtliche Kompensation als auch die artenschutzrechtliche Maßnahme durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung Reundorfer Straße“, mit integriertem Grünordnungsplan, und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 16.04.2024 und die umweltrelevanten Stellungnahmen liegen

vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 25. Juni 2024

im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, Zimmer 02 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

- Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

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Fachgutachten

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Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Landratsamt Bamberg (Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserrecht)

Regierung von Oberfranken

Wasserwirtschaftsamt Kronach

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.frensdorf.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Frensdorf, den 18.04.2024
Jakobus Kötzner
Erster Bürgermeister