Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 die Erweiterung/Änderung des Bebauungsplanes „Leite - Obergreuther Weg“ im Jahr 2024, mit integriertem Grünordnungsplan, in Reundorf beschlossen.
Die Gemeinde Frensdorf beabsichtigt einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Der Planungsbereich des Bebauungsplanes (ca. 2.122 m²) umfasst das Flurstück 492/1 der Gemarkung Reundorf ganz und Teilflächen der Flurstücke 491, 492/2 und 492/3, Gemarkung Reundorf, und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden, Osten und Südosten von bestehender Bebauung
- im Süden und Westen von landwirtschaftlicher Fläche.
Zum Geltungsbereich gehören zusätzlich zwei südlich gelegene Ausgleichsflächen auf den Flurnummern 1103 und 1105 (jeweils Teilflächen) ebenfalls der Gemarkung Reundorf.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um am Ortsrand der bestehenden Bebauung durch Nachverdichtung weitere Baurechte zu ermöglichen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat in der Sitzung vom 12.03.2024 den Vorentwurf der Erweiterung/Änderung des Bebauungsplanes „Leite - Obergreuther Weg“ im Jahr 2024 in Reundorf mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 12.03.2024 gebilligt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 12.03.2024 liegen vom 27. Mai 2024 bis einschließlich 28. Juni 2024 Im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, Zimmer 02 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.frensdorf.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.