Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes „Leite - Obergreuther Weg“ in Reundorf beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung (ca. 1.722 m²) umfasst Teilflächen der Flurstücke 491, 492/1, 492/2 und 492/3, Gemarkung Reundorf, und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden, Osten und Südosten von bestehender Bebauung
- im Süden und Westen von landwirtschaftlicher Fläche.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich dargestellte Fläche soll in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden und entspricht somit dem im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan in diesem Bereich.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat in der Sitzung vom 12.03.2024 den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes „Leite - Obergreuther Weg“ in Reundorf in der Fassung vom 12.03.2024 gebilligt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 12.03.2024 liegen vom 27. Mai 2024 bis einschließlich 28. Juni 2024 Im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, Zimmer 02 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.frensdorf.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)