Die Gemeinde Frensdorf betreibt die öffentliche Entwässerungseinrichtung „Frensdorf-Nord“ als satzungsrechtlich selbständige Entwässerungsanlage für die Orte Frensdorf, Obergreuth, Untergreuth, Reundorf, Rattelshof, Hundshof, Abtsdorf, Vorra und Birkach.
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Entwässerungseinrichtung hat die Gemeinde für die bereits angeschlossenen und für die künftig bebaubaren und anschließbaren Grundstücke regelmäßig nicht unerhebliche Investitionen in die Herstellung und Erneuerung der Kläranlage, der Pumpwerke und Druckleitungen und der innerörtlichen Abwasserkanäle in diesem Entwässerungsgebiet durchzuführen.
Zur Finanzierung dieses Investitionsaufwandes erhebt die Gemeinde Frensdorf erhebt daher Beiträge von den Grundstückseigentümern, denen eine Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtung Vorteile bietet.
Grundsatz der Solidargemeinschaft
Nach der herrschenden Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) ist die Angemessenheit dieser Herstellungsbeiträge in regelmäßigen Abständen durch eine Globalberechnung nachzuweisen. Diese Globalberechnung beruht auf dem Gedanken, dass alle gegenwärtigen und künftigen Anschließer der öffentlichen Anlage, egal an welcher Stelle des Leitungssystems ihre Grundstücke mit der öffentlichen Einrichtung verbunden sind, gleichermaßen zum Investitionsaufwand dieser Gesamteinrichtung beitragen.
System der Globalberechnung
Außerdem ist durch diese Globalberechnung nachzuweisen, dass eine Überdeckung des Investitionsaufwands durch Beiträge vermieden wird. Dieser Nachweis ist einerseits durch die Ermittlung des beitragsfähigen Investitionsaufwandes und andererseits durch die Erfassung der derzeit angeschlossenen und anschließbaren sowie der zukünftig zum Anschluss vorgesehenen Grundstücks- und Geschossflächen zu führen.
Auf der Grundlage der Vorgaben der Rechtsprechung, dem aktuellen Stand des einzubeziehenden Investitionsaufwandes sowie der fortgeschriebenen Flächenentwicklung wurden folgende künftigen Herstellungsbeitragssätze errechnet und vom Gemeinderat beschlussmäßig festgelegt:
| Grundstücksfläche: | 2,04 € / m² | (bisher: 2,11 € / m²) |
| Geschossfläche: | 12,75 € / m² | (bisher: 10,91 € / m²) |
Neue Beitragssätze gelten nur für neue Beitragstatbestände
Die neuen Beitragssätze treten mit dem Neuerlass der Satzung am 1. Mai 2025 in Kraft. Sie gelten nur für Beitragstatbestände, die ab diesem Zeitpunkt neu entstehen (z. B. neue beitragspflichtige Gebäude, Erweiterung von Gebäuden durch An- und Ausbaumaßnahmen).
Für Grundstücks- und Gebäudeflächen, für die bereits Herstellungsbeiträge bezahlt wurden, entstehen mit der neuen Satzung keine neuen Beitragsleistungen. Für Gebäude und Gebäudeteile, die bis zum 30.04.2025 fertig gestellt worden sind und für die noch keine Herstellungsbeiträge erhoben wurden, gelten ebenfalls die bisherigen Beitragssätze.
Neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Nach Festlegung der neuen Beitragssätze hat der Gemeinderat die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsanlage Frensdorf-Nord beschlossen. Die Gebührensätze für die Abwassergebühren wurden nicht verändert. Der Satzungstext wurde an das aktuelle Muster des Bayer. Gemeindetages angepasst. Die Satzung enthält im Wesentlichen dieselben Regelungen wie die bisherige Satzung.