Aufgrund der derzeitigen Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Röbersdorf erfolgt die Umleitung des Verkehrs über Herrnsdorf – Frensdorf – Reundorf – B 505 und umgekehrt. Der Feld- und Waldweg „Riedleinsweg“ zwischen Schlüsselau und Röbersdorf dient nur als Umleitungsstrecke für den Busverkehr. Außerdem sind der land- u. forstwirtschaftliche Verkehr und der Radverkehr natürlich nach wie vor frei. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Schlüsselau oder Röbersdorf, die eine Ausnahmegenehmigung besitzen, dürfen den Riedleinsweg nur im Einbahnverkehr in Fahrtrichtung nach Röbersdorf benutzen. Die Rückfahrt darf nur über den in der Ausnahmegenehmigung beschriebenen Feld- und Waldweg bei Erlach erfolgen.
Für den sonstigen fließenden Verkehr gilt am Riedleinsweg nach wie vor ein Durchfahrtsverbot.
Auch können keine Ausnahmegenehmigungen für Bürger/innen erteilt werden, die nicht in Schlüsselau oder Röbersdorf wohnhaft sind. Dies haben der Markt Hirschaid und die Gemeinde Frensdorf einvernehmlich festgelegt. Der Riedleinsweg ist von der Beschaffenheit und Breite, sowie daher auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht für ein höheres Verkehrsaufkommen geeignet. Die Fahrtberechtigten müssen wir dazu auffordern, die beschilderten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Verstöße können verkehrsrechtlich geahndet werden und Ausnahmegenehmigungen entzogen werden. Die Verkehrspolizei führt hierzu derzeit vermehrt Kontrollen durch. Wir danken für Ihr Verständnis.