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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung eines Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 7,5 t in der Lindenstraße in Frensdorf

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, dass aus Gründen der Verkehrsberuhigung in der Lindenstraße in Frensdorf (Einmündung von der Hauptstraße) dauerhaft ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t angeordnet wird. Der Anliegerverkehr ist frei.

Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens in der Lindenstraße durch den Naturbadesee, sowie den Neubau der Seniorenwohnanlage haben die Anwohner der Lindenstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen beantragt.

Wegen des Baustellenverkehrs ist derzeit an der o. g. Einmündung bereits ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t (Anlieger frei) angeordnet. Diese Beschilderung wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.04.2023 dauerhaft angeordnet, damit große Lieferfahrzeuge künftig über die Straße „Am Seebach“ die Seniorenwohnanlage anfahren. Auch wird künftig durch entsprechende Wegweiser auf die allgemeine Zufahrt zum Badesee und zum Seniorenwohnen über die Straße „Am Seebach“ hingewiesen.

Die Anordnung wird mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen angeordnete Vorschriftszeichen nach § 41 StVO sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG.