Titel Logo
Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anordnung eines absoluten und eines eingeschränkten Halteverbots in einem Teilstück der Kapellenstraße in Birkach

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit für den fließenden Verkehr in der Kapellenstraße im Gemeindeteil Birkach (Höhe Birkacher Hauptstraße 9 bis Kapellenstraße 3) auf der westlichen Straßenseite ein eingeschränktes Halteverbot und auf der östlichen Straßenseite ein absolutes Halteverbot angeordnet wird; jeweils auch für den Seitenstreifen mittels entsprechendem Zusatzzeichen.

Die Fahrbahn ist im genannten Teilstück der Kapellenstraße inklusive Seitenstreifen so schmal, dass bei parkenden Fahrzeugen die Mindestfahrbahnrestbreite von 3,05 m nicht mehr eingehalten werden kann. Dennoch benutzen manche Anwohner den Seitenstreifen immer wieder als Dauerparkplatz, wodurch der fließende Verkehr behindert wird. Daher wird zur Verdeutlichung des Halteverbots noch eine entsprechende Beschilderung angebracht. Auf der westlichen Fahrbahnseite wird lediglich ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet, um das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen zu ermöglichen.

Die Anordnung wird mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen angeordnete Vorschriftszeichen nach § 41 StVO sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG.