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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausweisung eines Gehwegs in der Ortsstraße in Obergreuth, von Reundorf kommend

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Ortsstraße in Obergreuth, Fl.Nr. 1134 Gemarkung Frensdorf, von Reundorf kommend bis zur Einmündung in die Staatsstraße ST 2254 der Seitenstreifen auf der rechten Fahrbahnseite mittels Verkehrszeichen Nr. 239 als Gehweg ausgewiesen wird.

Beim beidseitigen Gehweg in der o. g. Ortsstraße handelt es sich aufgrund der Bordsteinhöhe und Beschaffenheit verkehrsrechtlich um einen Seitenstreifen, auf dem auch geparkt werden darf. Dies wurde in der Verkehrsschau vom 23.03.2023 von der Verkehrspolizei festgestellt. Jedoch werden die Fußgänger dadurch gezwungen, oftmals auf der Straße zu laufen. Daher wird der Seitenstreifen auf der rechten Fahrbahnseite als Gehweg ausgewiesen, auf dem nicht geparkt werden darf.

Die Anordnung wird mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen angeordnete Vorschriftszeichen nach § 41 StVO sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG.

Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 21.07.2023 (Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.07.2022) für ein beidseitiges absolutes Halteverbot wird daher nicht vollzogen und zurückgenommen. Die Verkehrsteilnehmer werden jedoch darauf hingewiesen, dass im Kurvenbereich und an unübersichtlichen Straßenstellen bereits ein gesetzliches Halteverbot gilt.