Besonders in den Sommermonaten erhalten wir von Bürgerinnen und Bürgern hin und wieder Beschwerden über ruhestörende Nachbarn, die auf ihren privaten Grundstücken bis spät in die Nacht feiern und laute Musik abspielen.
Wir verweisen hierzu auf § 2 Abs. 1 u. 2 der „Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten in der Gemeinde Frensdorf“. Grundsätzlich ist also die Benutzung von Tonwiedergabegeräten (Radio, CD-Player, Musikboxen, usw.) – auch tagsüber - so zu gestalten, dass die Nachbarschaft nicht unnötig gestört oder belästigt wird.
Zudem darf in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Geräte nicht gestört werden. Das Abspielen der Musik im Freien muss um 22.00 Uhr beendet sein. In geschlossenen Räumen sind ab 22.00 Uhr die Fenster und die ins Freie führenden Türen zu schließen.
Nach § 4 Satz 1 Nr. 2 der o. g. Verordnung können Zuwiderhandlungen mit bis zu 2.500 EUR Geldbuße belegt werden. Grundsätzlich ist bei akuter Ruhestörung durch Nachbarschaftslärm die Polizei zuständig. Wir empfehlen aber natürlich, vorher mit dem Nachbarn zu reden und es „im Guten“ zu versuchen, damit die Lautstärke reduziert wird.
Für eine gute Nachbarschaft versteht es sich von selbst, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und unnötige Lärmbelästigungen zu unterlassen. Auch gehört es zum guten Ton, den Nachbarn kurz Bescheid zu geben, wenn eine Feierlichkeit ansteht, von der etwas mehr Lärm ausgehen kann.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde wenden (Herr Schnell, Tel. 9449-25 oder Herr Spielberger, Tel. 9449-38). Vielen Dank für Ihr Verständnis.