Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis auf die Verpflichtung zur Hausnummerierung
Von Postzustellern erfahren wir hin und wieder, dass sich an vielen Häusern in der Gemeinde Frensdorf keine Hausnummer befindet. Wir weisen daher auf die Verpflichtung hin, dass alle Eigentümer von Wohn- oder Firmengebäuden eine Hausnummer anzubringen haben.
Hierbei ist gemäß der Satzung über Hausnummerierung der Gemeinde Frensdorf folgendes zu beachten:
- Die Hausnummer muss an der Straßenseite des Gebäudes an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden.
- Befindet sich der Hauseingang an der Straßenseite, ist die Hausnummer unmittelbar rechts neben der Eingangstüre in Höhe Oberkante der Türe anzubringen, andernfalls an der nächstliegenden Ecke des Gebäudes in Nähe der Türe.
- Wird durch einen Zaun oder eine Hecke eine gute Sicht von der Straße aus auf die Hausnummer am Gebäude verhindert, so ist diese unmittelbar rechts neben dem Haupteingang der Einfriedung zur Straße hin anzubringen.
- Die Gemeinde kann im Einzelfall ggf. eine andere Art der Anbringung zulassen oder anordnen.
- Die Straßennamen und Hausnummern werden von der Gemeinde zugeteilt. Zusätzliche Hausnummern (wie z. B. „1 B“) müssen ebenfalls von der Gemeinde genehmigt werden und dürfen nicht eigenmächtig von den Eigentümern vergeben werden.
- Die Hausnummer hat der Eigentümer des Gebäudes auf eigene Kosten zu beschaffen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Frensdorf (Herr Schnell, Tel. 9449-25 oder Herr Spielberger, Tel. 9449-38).