6. Änderung des Flächennutzungsplanes Frensdorf im Bereich des Bebauungsplanes "Nahversorgung Reundorfer Straße", Gemeinde Frensdorf, Landkreis Bamberg
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat von Frensdorf hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Frensdorf im Bereich "Nahversorgung Reundorfer Straße" gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Gebiet umfasst Teilflächen der Flurstücksnummern 1639, 1640, 1641, 1643 und 1644 jeweils der Gemarkung Reundorf und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden und Osten: durch landwirtschaftliche Fläche
- im Süden: durch die Kreisstraße BA 29
- im Westen: durch den Bauhof bzw. die Kläranlage
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Geltungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 1,52 ha. Die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich dargestellte Fläche soll zukünftig als Sonderbaufläche genutzt werden und entspricht somit in diesem Geltungsbereich dem im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 16.04.2024 und die umweltrelevanten Stellungnahmen liegen während der Auslegungsfrist vom 10. Juni 2024 bis einschließlich 11. Juli 2024 auf der Homepage der Gemeinde www.frensdorf.de zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Die Planunterlagen können in dieser Zeit auch während der allgemeinen Dienststunden in den Amtsräumen des Rathauses der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
- Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
• Landratsamt Bamberg (Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserrecht)
• Regierung von Oberfranken
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)