Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat von Frensdorf hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung Reundorfer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. In dieser Sitzung wurde der Titel des Bebauungsplanverfahrens von „Mischgebiet Reundorfer Straße“ in „Nahversorgung Reundorfer Straße“ abgeändert.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Das Gebiet umfasst die Flurnummern 1635/2, 1635/3, 1635/11 und 1639/1 ganz und Teilflächen der Flurstücksnummern 1634, 1634/1, 1635, 1639, 1640, 1641, 1643 und 1644 der Gemarkung Reundorf und die Flurnummer 326/5 ganz und Teilflächen der Flurstücksnummern 326, 326/8, 331 und 332 der Gemarkung Frensdorf und wird wie folgt umgrenzt:
| - | im Norden und Osten: | durch landwirtschaftliche Fläche |
| - | im Süden: | durch die Kreisstraße BA 29 bzw. landwirtschaftliche Flächen |
| - | im Westen: | durch den Bauhof bzw. die Kläranlage |
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 2,37 ha, davon entfallen ca. 0,5 ha auf die externe Ausgleichsfläche.
Die Gemeinde beabsichtigt, die zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche in ein Sonstiges Sondergebiet umzuwandeln, um in erster Linie einen Lebensmittelvollsortimenter mit Bäckerei und Café, ein Gesundheitszentrum und einen Einzelhandel anzusiedeln. Dazu ist es notwendig, die Kreisstraße mit einem Linksabbieger auszustatten und die westlich gelegene Gemeindestraße auszubauen.
Des Weiteren umfasst die Planung die südlich gelegene externe Ausgleichsfläche auf der Flurnummer 1627, der Gemarkung Reundorf, Auf dieser Fläche werden sowohl die naturschutzrechtliche Kompensation als auch die artenschutzrechtliche Maßnahme durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung Reundorfer Straße“, mit integriertem Grünordnungsplan, und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 16.04.2024 und die umweltrelevanten Stellungnahmen liegen während der Auslegungsfrist vom 10. Juni 2024 bis einschließlich 11. Juli 2024 auf der Homepage der Gemeinde www.frensdorf.de zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Die Planunterlagen können in dieser Zeit auch während der allgemeinen Dienststunden in den Amtsräumen des Rathauses der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
| Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: | |
| - | Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter |
| - | Fachgutachten |
| - | Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.