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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kitaplatz-Bedarfsanmeldung

für Betreuungsjahr 2025/2026 sowie für 2026/2027

Die Bedarfsanmeldung für Kinderbetreuungsplätze für Krippe, Kindergarten, Großtagespflege, Hort und Mittagsbetreuung ist ausschließlich online möglich. Hierbei können sie gleichzeitig bei mehreren Einrichtungen anfragen, sowie Ihre Wunscheinrichtung auswählen (Empfehlung Gemeinde: Mehrere Priorisierungen auswählen).

Die Anmeldung bzw. Registrierung erfolgt über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Frensdorf:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/frensdorf/bsp_kita_anmeldung.

Alternativ können Sie über die Homepage der Gemeinde www.frensdorf.de / Leben in Frensdorf / Kindergärten und Betreuungseinrichtungen / Kitaplatz Bedarfsanmeldung gehen.

Für die Anmeldung müssen Sie sich einmalig im Bürgerserviceportal registrieren, diesen Zugang können Sie auch für andere Behördengänge nutzen. Hier finden Sie auch Antworten auf viele Fragen sowie Anleitungen zur genauen Vorgehensweise (sh. PDF Dokument).

Die Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2025/2026 sind abgeschlossen.

Zuteilungs- u. Benachrichtigungszeitraum Krippe und Kita, Großtagespflege

01.02.2025 bis 31.05.2025

Zuteilungs- u. Benachrichtigungszeitraum Hort und Mittagsbetreuung

01.06.2025 bis 31.08.2025

Hinweis: Zusagen der Einrichtungen (alle Bereiche: Krippe, Kita, Großtagespflege, Mittagsbetreuung und Hort) müssen über das Bürgerserviceportal bestätigt werden.

Anmeldungen unterjährig, durch Zuzug o.ä. Bedarf werden von den Kindertageseinrichtungen nach möglicher freier Platzkapazität genehmigt.

Eine Anmeldung für zukünftige Jahre ist ab Mai 2025 möglich (Kita-Jahr 2026/2027).

Anmeldezeitraum Eltern

01.05.2025 bis 31.01.2026

Zuteilungs- u. Benachrichtigungszeitraum Krippe und Kita, Großtagespflege

01.02.2026 bis 31.05.2026

Zuteilungs- u. Benachrichtigungszeitraum Hort und Mittagsbetreuung

01.06.2026 bis 31.08.2026

Hinweis: Zusagen der Einrichtungen (alle Bereiche: Krippe, Kita, Großtagespflege, Mittagsbetreuung und Hort) müssen über das Bürgerserviceportal bestätigt werden.

Irrelevant bei der Bedarfsanmeldung ist, ob Sie die Anmeldung sofort oder erst zum Ende der Anmeldefrist schicken. Zu beachten ist aber, dass eine abgeschickte Bedarfsanmeldung nicht mehr geändert werden kann.

Nach der Krippenzeit erhalten Sie nicht überall automatisch einen Kindergartenplatz. Sprechen Sie mit Ihrer Einrichtung, ob Sie Ihnen einen Platz anbieten kann. Sollte dies nicht der Fall sein müssen sie sich über das Portal erneut anmelden.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass Kinder erst nach der Geburt für die Krippe angemeldet werden können. Dies ist unterjährig jederzeit möglich.

Bei Fragen können Sie sich an die Gemeinde Frensdorf Frau Elst

(susan.elst@frensdorf.de oder Tel: 09502/9449-21) wenden.