Die nachfolgenden Hinweise und Tipps sollen helfen, die Tradition des Johannisfeuers möglichst gut in Einklang mit der Umwelt zu bringen, welche an diesem Tag eigentlich gefeiert werden sollte.
Wann ist ein Johannisfeuer ein „Traditionsfeuer“?
Wenn das Johannisfeuer im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Sommeranfang stattfindet und es für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Anmelden!
Die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ist in der Regel mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen. Ebenso ist die Feuerstelle unter Angabe der genauen Örtlichkeit, der Uhrzeiten und eines durchgängig telefonisch erreichbaren Verantwortlichen bei der Gemeinde anzuzeigen, so dass die Integrierte Leitstelle und die Polizei darüber in Kenntnis gesetzt werden kann, um einen Fehlalarm zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu an Herrn Schnell oder Herrn Spielberger im Rathaus Frensdorf.
Keine Sperrmüllentsorgung!
Verwenden Sie als Brennstoff für das Feuer nur trockenes, unbehandeltes Holz. Zur Erhöhung der Flammenintensität sind natürliche Materialien, wie z.B. harzreiche Hölzer zu verwenden. Keinesfalls dürfen lackiertes, gestrichenes oder lasiertes Holz (z.B. alte Fenster, Möbel, etc.) behandelte Paletten, Zäune, Span- und Faserplatten oder gar Kunststoffe oder Reifen verwendet werden! Zum Anbrennen dürfen auch keine Treibstoffe oder Altöle zum Einsatz kommen! Hier empfehlen wir trockenes Reisig oder Stroh. Die Verbrennung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wo dürfen Johannisfeuer nicht abgebrannt werden?
Grundsätzlich verboten ist es in Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, auf Biotopflächen, Wasserschutzgebieten und bundeseigenen Ufergrundstücken. In Landschaftsschutzgebieten kann durch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt eine Ausnahme erteilt werden.
Brandgefahr vermeiden!
Wählen Sie den Platz für eine Feuerstelle so, dass keine Brandgefahr für die Umgebung entstehen kann. Plötzlich hochschlagende Flammen oder Funkenflug können einen Waldbrand auslösen oder eine trockene Wiese in Brand setzen. Vom Anbrennen bis hin zum vollständigen Erlöschen der Glut darf das Johannisfeuer nie unbeaufsichtigt sein. Bitte immer den Funkenflug im Auge behalten um unkontrollierte Brände zu vermeiden. Notfalls muss das brennende Johannisfeuer gelöscht werden. Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ständig frei.
Ab Waldbrandstufe 4 besteht ein Verbot zum Entzünden des Johannisfeuers!
Beachten Sie bitte eigenverantwortlich die aktuellen Gefahren-Indizes des Deutschen Wetterdienstes zur Waldbrandgefahr und zur Grasland-Feuergefahr unter: www.wettergefahren.de/warnungen/indizes.html
Bei erhöhter Waldbrandgefahr (ab Stufe 4) darf kein offenes Feuer entzündet werden!
Sicherheitsabstände!
Halten Sie wegen Rauch, Hitze und Funkenflug ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Wäldern und Straßen (mindestens 100 Meter) ein.
Lärmschutz
Lärmschutz ist dann besonders zu beachten, wenn sich in näherer Entfernung Nachbarn befinden. Dann ist ab 22 Uhr der Lärm zu vermeiden. Auch die Tierwelt in abgeschiedenen Gebieten hat ein Recht auf Ruhe und ist vom Feuer schon genug verschreckt.
Tierschutz
Die aus Reisig bestehenden Haufen, die beim Johannisfeuer abgebrannt werden, sind auch Zufluchtsmöglichkeiten für eine große Anzahl von Tieren. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Daher empfehlen wir die Brennmaterialien erst am Tag des Johannisfeuers aufzuschichten bzw. durch Umschichten unmittelbar vor dem Abbrennen sicher zu stellen, dass sich keine Tiere und Vögel mehr im Brennholz aufhalten.
Der Tag danach
Nachdem alles hoffentlich harmonisch und reibungslos vorübergegangen ist, sollte nicht vergessen werden, dass die Reste des Brands beseitigt werden müssen. Auch sonstige Hinterlassenschaften wie Flaschen, Dosen, Zigarettenkippen etc. sind aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Abfalltrennung hierbei bitte nicht vergessen!
Ansprechpartner bei Rückfragen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
| - | Untere Naturschutzbehörde: Telefon 0951/85-520, -526 oder -567 |
| - | Fachbereich Abfallrecht im Landratsamt: 0951/85-702 |
| - | Ordnungsamt der Gemeinde: Herr Schnell, Tel. 09502/9449-25 oder Herr Spielberger, Tel. 9449-38. |