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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Von den Eigentümern von Wiesen-, Acker- oder Waldgrundstücken erhalten wir regelmäßig Beschwerden, dass die Eigentümer oder Pächter der benachbarten Grundstücke über ihre Grundstücksgrenzen hinaus Wiesen abmähen, Ackerflächen bearbeiten, Hecken schneiden oder Bäume fällen. Grundsätzlich hat die Gemeinde bei solchen nachbarlichen Angelegenheiten von Privateigentümern keine Handlungskompetenz. Allerdings sind oftmals auch gemeindliche Grundstücke von solchen Eingriffen betroffen.

Wir bitten die Grundstückseigentümer daher, sich bei Unklarheiten über den genauen Grenzverlauf zu informieren (z. B. beim Vermessungsamt), bevor solche Arbeiten vorgenommen werden. Wer fremde Anpflanzungen entfernt, der kann auf Schadensersatz verklagt werden und es können ggf. auch naturschutzrechtliche Konsequenzen drohen.

Grundsätzlich ist auch darauf zu achten, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September das Schneiden von Bäumen, Hecken und Gebüsch verboten ist. Befreit davon sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder Maßnahmen, die z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind.