Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG),
Einziehung eines Teilstücks der Ortsstraße Im Schloß
Die Gemeinde Frensdorf gibt bekannt, dass ein Teilstück von ca. 7,5 m Länge der Ortsstraße „Im Schloß“ in Frensdorf (Fl.Nr. 134 Gemarkung Frensdorf) mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 08.04.2025 nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStWG eingezogen wird.
Das gesamte Schloss-Areal, an das das o. g. Straßenteilstück angrenzt, befindet sich mittlerweile in Privatbesitz. Daher gibt es keine weiteren Anlieger, die über dieses Teilstück ihr Grundstück erreichen müssen. Die tatsächliche Verkehrsbedeutung und der Gemeingebrauch der Fläche sind damit entfallen. Das genannte Teilstück wird zum Privatgrundstück.
| Der Eintrag im Straßenbestandsverzeichnis wird daher wie folgt geändert: | |
| Bezeichnung des Straßenzuges: | Im Schloß |
| Fl.Nr.: | 134 Gemarkung Frensdorf |
| Anfangspunkt: | Abzweig BA 29 bzw. Fl.Nr. 133 + 153/1 |
| Endpunkt: | südliche Grundstücksgrenzen Fl.Nr. 150 + 152 |
| Länge: | 0,033 km |
| Widmungsbeschränkung: | Stichstraße |
Lageplan:
Die Unterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Frensdorf, Zimmer 01 bei Herrn Schnell eingesehen werden.