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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Anleinpflicht von Hunden

Anlein- und Aufsichtspflichten bei der Führung von Hunden

Aus aktuellem Anlass bitten wir nochmals um Beachtung, dass große Hunde (Schulterhöhe ab 50 cm) und „Kampfhunde“ nach der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Frensdorf innerhalb der Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Leine geführt werden müssen.

Auch dürfen Hunde (egal ob groß oder klein) gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vom Auto aus spazieren geführt werden. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld belegt werden.

Beim freien Auslauf außerorts muss immer eine Begleitperson dabei sein, die mit dem Verhalten des Hundes vertraut und in der Lage ist, sicher auf diesen einzuwirken. Der Hund muss aufs Wort hören, wenn er z. B. auf andere Passanten zu rennt. Spaziergänger müssen es nicht hinnehmen, von fremden Hunden angesprungen zu werden. Das haben die Hundehalter zu unterbinden. Gleiches gilt natürlich für kleine Hunde, die innerorts ohne Leine geführt werden.

Einschreiten der Gemeinde als Sicherheitsbehörde

Bei Hunden, die durch aggressives Verhalten auffallen oder gar andere Hunde oder Personen angreifen, ist die Gemeinde als örtlich und sachlich zuständige Sicherheitsbehörde gehalten, zur Gefahrenabwehr entsprechende Einzelanordnungen, wie z. B. den Erlass einer Maulkorbpflicht oder andere geeignete Maßnahmen zu treffen.

Beschwerden von Bürgern gegen Hundehalter können leider nur dann bearbeitet werden, wenn sich diese mit Namen und Anschrift gegenüber der Gemeinde zu erkennen geben. Anonyme Anzeigen können nicht verfolgt werden.

Bei Fragen zur Hundehaltung wenden Sie sich gerne an Herrn Schnell (Tel. 94 49 – 25) oder Herrn Spielberger (Tel 94 49 – 38) vom Ordnungsamt der Gemeinde.

Ihre Verwaltung.