Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Verkehrsrechtliche Anordnung einer Tempo-30-Zone im Baugebiet „Hirtenäcker“ im Gemeindeteil Herrnsdorf
Aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Kinder hat die Gemeinde für die Ortsstraße Peuntweg auf Höhe der neuen KiTa eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet.
Im Zuge dessen wurde vorgeschlagen, für das gesamte Bebauungsplangebiet Hirtenäcker, in dem viele Familien mit Kindern wohnen, zur Verkehrsberuhigung eine 30 km/h-Zone anzuordnen. Diese umfasst die Ortsstraßen Kirchäcker, Hirtenleite, Peuntweg, Am Anger und Vogelanger. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.05.2025 beschlossen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.