Wichtige Hinweise für Vereine und sonstige Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen:
Änderung der Genehmigungsfiktion für vorübergehende Gaststättenerlaubnisse
Die bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai 2025 die Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 01. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Die Gestattungen nach § 12 GastG im Rahmen von Veranstaltungen erhalten nun eine gekürzte Genehmigungsfiktion.
Das bedeutet: Der Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis für Veranstaltungen ist mindestens zwei Wochen vorher (besser noch früher) bei der Gemeinde einzureichen. Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist und die Gemeinde und die weiteren Fachbehörden (Landratsamt, Polizei) keine Einwände haben, gilt die Veranstaltung nach zwei Wochen als genehmigt, ohne dass ein schriftlicher Bescheid durch die Gemeinde erlassen wird.
Verwenden Sie hierfür bitte weiterhin das bekannte Antragsformular auf unserer Homepage (Rathaus & Bürgerservice > Digitales Rathaus/Formulare > Gaststätten – Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb) oder stellen Sie den Antrag mit den entsprechenden Angaben per einfacher EMail.
Dieses unbürokratische Verfahren ohne Erlass eines schriftlichen und gebührenfreien Bescheides ist nur möglich,
Grundsätzlich gilt: Die Genehmigungsfiktion bezieht sich immer auf den aktuell vorliegenden Antrag. Sind aus Sicht der Gemeinde Auflagen/Beschränkungen (z. B. hinsichtlich der Dauer der Veranstaltung, Sicherheitsauflagen) erforderlich, verlangt dies den Erlass eines Bescheides.
Empfehlung: Die Antragsteller sollten die Anträge inhaltlich so stellen, wie die vorherige Veranstaltung nach § 12 GastG mit der vorübergehenden Gaststättenerlaubnis genehmigt wurde.
Bei Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen das Ordnungsamt im Rathaus Frensdorf gerne zur Verfügung (Herr Schnell, EMail stefan.schnell@frensdorf.de, Tel. 9449-25 oder Herr Spielberger, EMail timo.spielberger@frensdorf.de, Tel. 9449-38).