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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 10 der Hundesteuersatzung müssen alle Bürger, die einen über vier Monate alten Hund innerhalb der Gemeinde Frensdorf halten, diesen bei uns unverzüglich anmelden. Anzumelden sind alle Hunde, unabhängig von der Rasse und der Größe.

Halten Sie also einen oder mehrere Hunde und haben diese/n noch nicht angemeldet, holen Sie dies bitte - in Ihrem eigenen Interesse - unverzüglich nach. Immer wieder erhalten wir auch anonyme Hinweise auf angebliche Hundehalter in der Gemeinde. Diesen Hinweisen gehen wir natürlich nach, in dem wir die entsprechend genannten Personen auffordern, ihren Hund anzumelden, sofern diese einen (oder mehrere Hunde) halten. Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass wir im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Gemeindebürger Nichtanmeldungen als Steuerhinterziehungen werten und entsprechende Bußgeldverfahren einleiten.

Bei der Anmeldung ist es besonders wichtig, die Rasse des Hundes anzugeben. Die Angabe "Mischling" ist nicht ausreichend! Es müssen alle Rassen mitgeteilt werden. Denn die Gemeinde muss prüfen, ob eine der Rassen eines Mischlingshundes evtl. der Gruppe der Kampfhunde bzw. sog. Listenhunde zugeordnet wird. Dann ist seitens der Gemeinde ein entsprechendes sicherheitsrechtliches Verfahren einzuleiten.

Bei Rückfragen zur Hundeanmeldung und zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Metzner (Tel. 09502/9449-23, EMail simone.metzner@frensdorf.de). Bei Fragen zur Haltung von Kampf- bzw. Listenhunden wenden Sie sich an Herrn Schnell (Tel. 09502/9449-25, EMail stefan.schnell@frensdorf.de).