Es kommt immer wieder vereinzelt vor, dass vor allem vorübergehend aufgestellte (mobile) Verkehrszeichen eigenmächtig von Anwohnern oder anderen Verkehrsteilnehmern entfernt oder verschoben werden, damit zum Beispiel geparkt oder durch eine Straßensperrung gefahren werden kann. Dazu gehören unter anderem auch Absperr- und Leitbaken, aber beispielsweise auch Parkverbotsschilder.
Aktuell werden vor allem die Warnbaken und Sperrschilder am Riedleinsweg (Schlüsselau – Röbersdorf) regelmäßig verschoben, umgelegt oder entfernt.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass dies zu unterlassen ist. Das eigenmächtige Entfernen oder Verschieben von amtlichen Verkehrseinrichtungen kann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen und wird von der Gemeinde ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Sollte z. B. ein Landwirt oder ein Busfahrer mit einem größeren Fahrzeug einen Weg aufgrund eines ungünstig platzierten Warnbakens nicht befahren können, so darf er diesen Baken nicht eigenmächtig versetzen, sondern hat dies im Rathaus oder beim Bauhof zu melden.
Gleiches gilt natürlich für das regelmäßige Beschädigen, Vertauschen und den Diebstahl von Ortsschildern und sonstigen Verkehrszeichen nach Kirchweihen und sonstigen Festen.
Sollten Sie Beobachtungen machen, dass Verkehrseinrichtungen von Unbefugten verändert oder entfernt werden, dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde (Herr Schnell, Tel. 9449-25 od. Herr Spielberger, Tel. 9449-38) oder direkt an die Polizei Bamberg-Land (Tel. 0951/9129-310). Vielen Dank.