Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hirtenäcker“ im Bereich BA I in Herrnsdorf beschlossen.
Die Änderung erfolgt nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13 Abs. 2 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB verzichtet.
Von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Planungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt ca. 2.200 m². Betroffen sind die Flurstücke 539/1, 542/5 und 55/5, 55/19, alle Gemarkung Herrnsdorf, und wird von allen Seiten von bestehender Bebauung, angrenzend an die Herrnsdorfer Hauptstraße im Süden und die Hirtenleite im Norden begrenzt.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die Gemeinde Frensdorf beabsichtigt, in den gekennzeichneten Bereichen Wohnbauflächen bzw. einen Spiel- und einen Bolzplatz auszuweisen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB bekannt gemacht.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat in der Sitzung vom 23.07.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hirtenäcker“ im Bereich BA I in Herrnsdorf in der Fassung vom 23.07.2024 gebilligt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Da auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet wird, kann die Öffentlichkeit jedoch ab dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf oder im Internet unter www.frensdorf.de die Unterlagen einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, und sich zu den Planungen äußern (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.07.2024 liegen während der Auslegungsfrist vom 12.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 auf der Homepage der Gemeinde www.frensdorf.de zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Die Planunterlagen können in dieser Zeit auch während der allgemeinen Dienststunden in den Amtsräumen des Rathauses der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.