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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - 1. Änderung Bebauungsplan "Seniorenanlage am Seebach"

Gemeinde Frensdorf, Landkreis Bamberg

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Frensdorf hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Seniorenanlage am Seebach“ für die Verlegung der Ausgleichsfläche beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.

Die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Seniorenanlage am Seebach" ist erforderlich, da die Fläche der CEF-Maßnahme für bodenbrütende Vogelarten (Lerchenfenster) auf der Flurstücksnummer 1639 der Gemarkung Reundorf für den Neubau eines Einkaufsmarktes benötigt wird und damit als Ausgleichsfläche nicht mehr zur Verfügung steht.

Die neue Ausgleichsfläche soll im südlichen Gemeindegebiet (südwestlich von Wingersdorf) auf der Flurnummer 1080, Gemarkung Herrnsdorf, angelegt werden;

Die Größe der neuen CEF-Fläche beträgt ca. 10.310 m².

Lageplan der zu verlegenden Ausgleichsfläche:

Lageplan der neu geplanten Ausgleichsfläche:

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

2.

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Frensdorf hat in der Sitzung vom 23.07.2024 den Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes „Seniorenanlage am Seebach“ für die Verlegung der Ausgleichsfläche in der Fassung vom 23.07.2024 gebilligt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Da auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet wird, kann die Öffentlichkeit jedoch ab dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt die Unterlagen im Internet unter https://www.frensdorf.de/seite/de/steigerwald/036:864/-/Bauleitplanung.html oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, und sich zu den Planungen äußern (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.07.2024 sind

vom 11. August 2025 bis einschließlich 22. September 2025

im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Frensdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.frensdorf.de/seite/de/steigerwald/036:864/-/Bauleitplanung.html

Es wird darauf hingewiesen,

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dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

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dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.

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Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Frensdorf, den 15.07.2025
Jakobus Kötzner
Erster Bürgermeister