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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Hinweise zur Wahlwerbung für die Landtags- und Bezirkswahlen 2023

Der Wahlkampf für die Landtagswahl und die Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 tritt langsam in die "heiße Phase" ein. Zahlreiche Ehrenamtliche leisten mit dem Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Dienst für die Meinungsbildung.

Leider werden aber im "(Wahl-)kampf um die besten Plakatplätze" oft unbewusst Fehler gemacht, die gefährliche Verkehrssituationen verursachen können.

Die Gemeinde Frensdorf, das Landratsamt Bamberg sowie die Polizeiinspektion Bamberg-Land bitten unter Einbeziehung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013 Az.: IC2-2116.1-0 (Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden) darum, beim Anbringen von Wahlwerbung folgende Punkte zu beachten:

Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und auch nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven).

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.

An Verkehrszeichen darf keine Wahlwerbung angebracht werden.

Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden.

Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.

Die Aufstellung der Plakate darf erst 6 Wochen vor der Wahl erfolgen.

Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.

Die Wahlwerbung ist alsbald nach der Wahl wieder abzubauen.

Der Standort muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein.

In der Gemeinde Frensdorf ist für Wahlwerbung keine gesonderte Genehmigung erforderlich, sofern die genannten Auflagen eingehalten werden. Bei Rückfragen zur Wahlwerbung an Verkehrsflächen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde wenden (Herr Schnell, EMail stefan.schnell@frensdorf.de, Tel. 9449-25 oder Herr Spielberger, EMail timo.spielberger@frensdorf.de, Tel. 9449-38).