Gem. § 25 Abs. 1 sowie in Verbindung mit § 18 der gemeindlichen Friedhofssatzung sind alle Grabstätten der gemeindlichen Friedhöfe (Frensdorf, Reundorf, Vorra) nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes anzupflanzen, herzurichten und dauernd instand zu halten. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen. Die Bepflanzung darf über die zulässigen Maße der Grabstätte nicht hinauswachsen. Höhere oder breitere Bepflanzungen sind zurück zu schneiden oder zu entfernen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin Frau Homner, unter der Tel.-Nr. 09502/9449-27 (Email: natalie.homner@frensdorf.de).