Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf hat in ihrer Sitzung am 10.07.2024 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Nach erfolgter Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die Haushaltssatzung gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 und Art. 40 ff. KommZG sowie Art. 65 Abs. 3 GO im Amtsblatt des Landkreises Bamberg amtlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes im Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden dient nur der Information. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt den weiteren Anlagen liegen ab sofort eine Woche lang öffentlich im Rathaus der Gemeinde Pommersfelden, Hauptstraße 11, Zi.-Nr. EG 1, 96178 Pommersfelden, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Ferner weisen wir darauf hin, dass die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie die weiteren Anlagen zur Haushaltssatzung für die Dauer ihrer Gültigkeit von der Gemeinde Pommersfelden zur Einsicht bereitgehalten werden.
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf für das Jahr 2024 hat folgenden Wortlaut:
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 709.320,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 765.000,00 €.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.