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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 8/2025
Senioren-Infos
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Senioren-Infos

Mittagstisch

Speiseplan für September:

04.09.2025

Jägerschnitzel mit Spätzle, Krautsalat o. Panierte Champignons mit Kräutersauce und Kartoffeln - Joghurt

11.09.2025

Hackfleischtopf mit Kartoffelpüree o. Gemüsepfanne an Kräutersauce und Kartoffeln - Obst

18.09.2025

Kasselerbraten, Kartoffelpüree, Sauerkraut o. Kartoffel-Gemüsegratin nach Art des Hauses – Bier

25.09.2025

Pfannenkotelett, Kartoffelsalat, Salat o. Quarkkeulchen mit Kompott - Obst

Anmeldungen jeweils 1 Woche vorher bei Michaela Heintz-Seeberger (94 49 37 oder 0170-201 77 38)

Fahrdienst

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Bei Fahrten zum Arzt ist die Angabe eines Zeitfensters für die Dauer des Besuchs wünschenswert. Das würde unsere Planung sehr vereinfachen.

Für 2,50 € p. P. (Begleitpersonen 1,50 €) je einfache Fahrstrecke ist die Fahrt dienstags oder donnerstags nach vorheriger Anmeldung (ca. 1 Woche im Voraus) möglich Tel.: 9449-37 oder 0170 -201 77 38

Ihre Michaela Heintz-Seeberger

Gedächtnistraining

Wir treffen uns jeden Donnerstag um 9:30 Uhr

im Pfarrheim Frensdorf

Wie herrlich ist es,

nichts zu tun und dann

vom Nichtstun auszuruhn.

Heinrich Zille

Die Senioren aus Reundorf

treffen sich am Donnerstag, den 11.09.2025 ab 14 Uhr im Sportlerheim.

Eingeladen sind alle Ruheständler ab 60 + in der Umgebung.

Spieletreff im Wohnheim St. Marien

Am Mittwoch, den 17.09.2025 um 15.30 Uhr ist es endlich wieder soweit. Wir treffen uns beim Kaffee und starten dann mit den Spielen.

Die Senioren aus Herrnsdorf

starten wieder

am Freitag, den 26.9.2025

in der Gastwirtschaft Herrmann

Die Senioren aus Vorra

sind noch in der Sommerpause.

Wussten Sie schon, …?

Dass Sie bei Blindheit (Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 2%) bzw. hochgradiger Sehbehinderung (Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig nicht mehr als 5 %) Blindengeld beanspruchen können. Die Diagnose muss durch eine medizinische Beurteilung nachgewiesen sein.

Um Bayerisches Blindengeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Bayern haben oder sich gewöhnlich im Freiststaat aufhalten. Zudem werden Leistungen nur auf Antrag gewährt. Das Blindengeld kann formlos beantragt werden, d. h. Sie können eine E-Mail schreiben oder anrufen.

Wer wegen Seh- oder Hörstörungen bereits Leistungen von anderer Stelle erhält, (z. B. der Unfallversicherung), ist nicht antragsberechtigt.

Nähere Infos erhalten Sie unter https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/bayerisches_blindengeld/