| 04.09.2025 | Jägerschnitzel mit Spätzle, Krautsalat o. Panierte Champignons mit Kräutersauce und Kartoffeln - Joghurt |
| 11.09.2025 | Hackfleischtopf mit Kartoffelpüree o. Gemüsepfanne an Kräutersauce und Kartoffeln - Obst |
| 18.09.2025 | Kasselerbraten, Kartoffelpüree, Sauerkraut o. Kartoffel-Gemüsegratin nach Art des Hauses – Bier |
| 25.09.2025 | Pfannenkotelett, Kartoffelsalat, Salat o. Quarkkeulchen mit Kompott - Obst |
Anmeldungen jeweils 1 Woche vorher bei Michaela Heintz-Seeberger (94 49 37 oder 0170-201 77 38)
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Bei Fahrten zum Arzt ist die Angabe eines Zeitfensters für die Dauer des Besuchs wünschenswert. Das würde unsere Planung sehr vereinfachen.
Für 2,50 € p. P. (Begleitpersonen 1,50 €) je einfache Fahrstrecke ist die Fahrt dienstags oder donnerstags nach vorheriger Anmeldung (ca. 1 Woche im Voraus) möglich Tel.: 9449-37 oder 0170 -201 77 38
Ihre Michaela Heintz-Seeberger
Wir treffen uns jeden Donnerstag um 9:30 Uhr
im Pfarrheim Frensdorf
Wie herrlich ist es,
nichts zu tun und dann
vom Nichtstun auszuruhn.
Heinrich Zille
treffen sich am Donnerstag, den 11.09.2025 ab 14 Uhr im Sportlerheim.
Eingeladen sind alle Ruheständler ab 60 + in der Umgebung.
Am Mittwoch, den 17.09.2025 um 15.30 Uhr ist es endlich wieder soweit. Wir treffen uns beim Kaffee und starten dann mit den Spielen.
starten wieder
am Freitag, den 26.9.2025
in der Gastwirtschaft Herrmann
sind noch in der Sommerpause.
Dass Sie bei Blindheit (Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 2%) bzw. hochgradiger Sehbehinderung (Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig nicht mehr als 5 %) Blindengeld beanspruchen können. Die Diagnose muss durch eine medizinische Beurteilung nachgewiesen sein.
Um Bayerisches Blindengeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Bayern haben oder sich gewöhnlich im Freiststaat aufhalten. Zudem werden Leistungen nur auf Antrag gewährt. Das Blindengeld kann formlos beantragt werden, d. h. Sie können eine E-Mail schreiben oder anrufen.
Wer wegen Seh- oder Hörstörungen bereits Leistungen von anderer Stelle erhält, (z. B. der Unfallversicherung), ist nicht antragsberechtigt.
Nähere Infos erhalten Sie unter https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/bayerisches_blindengeld/