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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis

Gemeinde appelliert an Waldeigentümer: Bäume und Gehölze entlang öffentlicher Wege kontrollieren

Verkehrssicherungspflicht beachten - Gefahren durch Totäste und abgestorbene Bäume beseitigen

Die Gemeinde weist aufgrund der in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Sturmereignisse und ausgeprägten Trockenperioden auf die zunehmende Gefahr durch abgestorbene Bäume, dürre Äste und beschädigte Baumkronen hin.

Insbesondere entlang gemeindlicher Straßen, Flur- und Waldwege sowie sonstiger öffentlich genutzter Verkehrsflächen werden vermehrt Totäste und abgestorbene Bäume festgestellt. Bei Sturm, starkem Wind oder auch ohne besondere Witterung können diese Äste abbrechen oder ganze Bäume umstürzen. Dadurch besteht eine erhebliche Gefahr für Fußgänger, Radfahrer, den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie für den allgemeinen Straßenverkehr.

Waldeigentümer sind zur regelmäßigen Kontrolle verpflichtet

Die Gemeinde fordert daher alle Wald-, Grundstücks- und Flächeneigentümer auf, ihre Grundstücke und insbesondere den Baumbestand entlang öffentlicher Straßen und Wege regelmäßig zu kontrollieren.

Dabei ist insbesondere auf folgende Gefahren zu achten:

abgestorbene oder dürre Äste und Baumkronen,

abgestorbene oder bereits geschädigte Bäume,

durch Sturm oder Trockenheit beschädigte Bäume,

lose Äste sowie instabile oder ausbruchgefährdete Kronenteile,

Bäume, die erkennbar nicht mehr standsicher sind.

Festgestellte Gefahrenstellen sind unverzüglich fachgerecht zu beseitigen beziehungsweise beseitigen zu lassen.

Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass Grundstücks- und Waldeigentümer im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich sind, Gefahren, die von ihrem Grundstück und insbesondere vom dort vorhandenen Baumbestand ausgehen, soweit zumutbar zu erkennen und zu beseitigen.

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle besteht insbesondere dort, wo Bäume unmittelbar an öffentlichen Straßen, Wegen oder sonstigen Bereichen stehen, die von der Allgemeinheit genutzt werden.

Kommt es infolge eines nicht ausreichend kontrollierten oder nicht beseitigten Gefahrenzustands zu einem Schaden, können für den verantwortlichen Eigentümer entsprechende haftungsrechtliche Folgen entstehen.

Die Gemeinde wird die Situation entlang der gemeindlichen Straßen und Wege ebenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit beobachten und erkannte Gefahrenstellen entsprechend weiterverfolgen.

Die Gemeinde bedankt sich bei allen Grundstücks- und Waldeigentümern für die Beachtung dieses Aufrufs und für ihren Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und Nutzer unserer Wege.