Bedingt durch die feuchte Witterung wachsen viele Sträucher, Büsche usw. über die Grundstücksgrenzen und Gartenzäune hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum, also in die Straßen und auch Gehwege. Diese Wucherungen beengen den Licht- und Sichtraum und ein ungehindertes Vorbeifahren oder laufen ist oft nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass keine Gefahr von Bepflanzungen aller Art aus angrenzenden Grundstücken ausgehen darf, sowie überragende Äste (auch im belaubten und nassen Zustand) nicht in das Lichtraumprofil von 4,50 m über der Straßenoberkante bzw. 2,50 m über der Gehwegoberkante (s. Skizze) hineinragen dürfen.
Alle Betroffenen werden deshalb gebeten, in die öffentlichen Verkehrsflächen (auch Feld- und Waldwege) hineinragende Bäume, Hecken, Sträucher und sonstigen Bewuchs sofort zu beseitigen. Auch verdeckte Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder sind umgehend freizuschneiden. Gräben, Bankette, Böschungen usw. sind ebenfalls Bestandteil des Straßenkörpers und somit auch von Überwuchs freizuhalten.
Notfalls müssen die Arbeiten mehrmals im Jahr wiederholt werden, um einen ausreichend großen Sichtwinkel und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Anlieger an einer öffentlichen Fläche sind für die Verkehrssicherheit an Ihrer Grundstücksgrenze grundsätzlich mitverantwortlich.
Diese Maßnahmen sind auch notwendig, um Unterhaltsarbeiten (z. B. Mulchen und Mähen), die Nutzbarkeit und Schonung der Wege zu gewährleisten.
Bei Fragen hierzu stehen Ihnen Herr Schnell (Tel. 9449-25) und Herr Spielberger (Tel. 9449-38) gerne zur Verfügung.