Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zimmerei Birkach“ mit integriertem Grünordnungsplan, Gemeinde Frensdorf, Landkreis Bamberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat am 23.09.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zimmerei Birkach“ mit integriertem Grünordnungsplan. Vorhabenträger ist die Firma Zimmerei Stöcklein GmbH & Co. KG, Birkacher Hauptstraße 9, 96158 Frensdorf.
Die Gemeinde Frensdorf beabsichtigt einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Der Bebauungsplan umfasst die Flurnummer 209 ganz und Teilflächen der Flurnummern 24 und 211 der Gemarkung Birkach, beträgt ca. 0,82 ha und wird wie folgt umgrenzt:
| - | im Westen durch die Ortsstraße „Sonnenleite“ mit angrenzender Bebauung |
| - | im Norden und Süden durch landwirtschaftliche Flächen |
| - | im Osten durch einen Wirtschaftsweg und landwirtschaftlich Flächen |
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die Gemeinde beabsichtigt, dem in Birkach ansässigen Zimmereibetrieb durch Ausweisung eines Gewerbegebietes auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche Möglichkeiten einer Erweiterung seines Betriebes zu gewähren.
Für den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich zählt zum Geltungsbereich noch eine externe Ausgleichsfläche auf der Flurnummer 136 der Gemarkung Birkach mit ca. 0,9 ha.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat von Frensdorf hat in der Sitzung vom 23.09.2025 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zimmerei Birkach“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.09.2025 gebilligt.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat von Frensdorf beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gem. §2 Abs.1 S. 2 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.09.2025 sind
vom 13. Oktober 2025 bis einschließlich 14. November 2025
im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Frensdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.frensdorf.de
| Es wird darauf hingewiesen, | |
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, |
| - | dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können. |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.