Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 08.07.2025 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar in Kraft.
Das Landratsamt Bamberg hat den Haushalt für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung wird durch die Niederlegung im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf (Zimmernummer 10, 1. Obergeschoss) amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht. (Art. 65 Abs. 3 GO)
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.