Haushaltssatzung der Gemeinde Frensdorf (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er
schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 11.893.390,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.900.860,00 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Ein Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) für die sonstigen Grundstücke (B) | 190 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.