Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage in der Jochumstraße 6 auf der Fl.Nr. 1268/45 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Der Befreiung zur Unterschreitung der Abstandsfläche vor der Garage wird zugestimmt.
Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.
Vorlage in Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 1303/3 und 1302/24 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.
Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.
Festsetzung der Wassergebühr ab 01.01.2024
Beschluss:
Die Wassergebühr wird für den vierjährigen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 auf 1,34 € netto/m³ festgesetzt. Die Grundgebühr bleibt unverändert.
Mit 16 : 1 Stimmen angenommen.
Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen.
Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.
Bericht über die Beteiligung des Marktes Babenhausen an der Seniorenzentrum und ambulante Krankenpflege Babenhausen GmbH für das Jahr 2022
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die Beteiligung des Marktes Babenhausen an der Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpflege Babenhausen GmbH im Jahr 2022 zur Kenntnis.
Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.
Bestellung eines weiteren Mitglieds in der Schulverbandsversammlung der Grundschule Babenhausen
Beschluss:
MR Georg Sailer wird mit Wirkung vom 01.10.2023 als Vertreter in der Verbandsversammlung des Schulverbands Grundschule Babenhausen bestellt.
Mit 12 : 4 Stimmen angenommen, 1 Enthaltung.
Vereinszuschüsse 2023
Beschluss:
Mit den vorgetragenen Zuschüssen an die Vereine und Organisationen besteht Einverständnis.
Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.
Antrag der Gewerberegion Babenhausen e.V.
Mithilfe bei der Installation der Weihnachtsbeleuchtung und des Weihnachtsmarktes und Übernahme der Kosten
Beschluss:
Mit der Übernahme der Kosten für die Installation, des Betriebs und des Abbaus der Weihnachtsbeleuchtung 2023/2024 durch den Markt Babenhausen besteht Einverständnis.
Die anfallenden Stromkosten trägt der Markt Babenhausen.
Für den Auf- und Abbau des Weihnachtsmarktes werden entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen, 1 Enthaltung.