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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 10/2024
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Bekanntmachung

Neuaufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "B 18 - Evangelikreuz" im Bereich der unbebauten Grundstücke Fl.-Nrn. 2061 (TF), 2062 (TF), 2062/10 und Fl.-Nr. 1813/1 (TF) (Teilfläche Straße „Evangelikreuz“), jeweils der Gemarkung Babenhausen

1. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur 4. Änderung des B-Planes unter Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB

2. Vorstellung und Billigungsbeschluss zum Entwurf der 4. Änderung des B-Planes in der Fassung vom 11.09.2024

3. Verfahrensbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Beschluss:

Vor den regulären Beschlussfassungen wurden folgende redaktionelle Änderungen beschlossen:

1.

Planzeichnung: Die Grüninsel mit zwei Bäumen in der Straße Evangelikreuz wird gestrichen und als Verkehrsfläche festgesetzt.

Mit 18 : 1 Stimmen angenommen.

2.

Planzeichnung: Bei der Grünfläche, die als Vorbehaltsfläche für eine spätere Erschließung der hinterliegenden Grundstücke im Westen dient, werden im Übergangsbereich zur Straße Evangelikreuz die erforderlichen Kurvenradien ergänzt.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

3.

Festsetzungen durch Text: Die Festsetzung der Dachfarben wird gestrichen

Mit 12 : 7 Stimmen angenommen.

1. Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 11.09.2024 für die Grundstücke Fl.Nrn. 2061 (TF), 2062 (TF), 2062/10, 1813/1 (Teilfläche der Straße „Evangelikreuz“), jeweils der Gemarkung Babenhausen, in Babenhausen die Neuaufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „B 18 - Evangelikreuz“ nach den §§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 8 und 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 13a BauGB.

Die als Anlage beigefügte Planzeichnung zum Änderungsbereich mit Stand vom 11.09.2024 (Entwurfsstand) ist Bestandteil dieses Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses. Die Marktgemeinde Babenhausen behält sich eine eventuell spätere Änderung des Geltungsbereiches vor.

2. Billigungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 11.09.2024 den vom Planungsbüro DAURER+HASSE erarbeiteten Entwurfsstand zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "B 18 - Evangelikreuz“ mit Stand vom 11.09.2024.

Der als Anlage beigefügte Entwurfsstand vom 11.09.2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3. Verfahrensbeschluss

Der Marktgemeinderat Babenhausen beschließt für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „B 18 - Evangelikreuz“ die Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen für die Dauer eines Monats vorgehalten sowie im Internet veröffentlicht) sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats.

Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER+HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Hinweise:

Diese Beschlüsse bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 i. V.m. § 13a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Neuaufstellung des Bebauungsplanes "K 5 – Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren" am südwestlichen Gebietsrand der Marktgemeinde Babenhausen im Parallelverfahren mit der 6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes

Beschluss:

Abwägungsbeschluss

Das Ergebnis der parallelen öffentlichen Auslegung nach den §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurfsstand der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und zum Entwurf des Bebauungsplanes „K 5 – Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren“, jeweils mit Stand vom 25.10.2023, wurde vom Marktrat mit Sitzung vom 11.09.2024 behandelt. Das Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt.

6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan):

1. Billigung Entwurfsfassung 2 zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Stand vom 11.09.2024

Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 11.09.2024 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Entwurfsstand 2 (Planzeichnung und Begründung) zur vorgenannten 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit Stand vom 11.09.2024.

2. Verfahrensbeschluss

Der Marktrat Babenhausen beschließt für den Entwurfsstand 2 der vorgenannten 6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes die verkürzte erneute öffentliche Auslegung nach § 4a

i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Internet unter www.babenhausen-schwaben.de veröffentlicht sowie im Rathaus Babenhausen, Sitz der VG Geschäftsstelle für die Dauer von mindestens 2 Wochen vorgehalten) und die gleichzeitige verkürzte erneute Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 2 Wochen.

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können.

Diese sind im Einzelnen:

-

Artenschutzgutachten/Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung: Es wurde im Frühjahr und Sommer des Jahres 2024 eine Erfassung bodenbrütender Vögel durchgeführt, die hier gewonnen Erkenntnisse wurden in den Planunterlagen ergänzt, sowie die textliche Unterlage zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung als Anhang der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.

-

Redaktionelle Anpassungen zum LEP und Regionalplan

Dieser Verfahrensschritt wird im Auftrag der Marktgemeinde vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Hinweise:

Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung integriert.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren":

1. Billigung der Entwurfsfassung 2 zum Bebauungsplan "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren" mit Stand vom 11.09.2024

Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 11.09.2024 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Entwurfsstand 2 (Planzeichnung und Festsetzungen durch Text mit Begründung und Umweltbericht) zum Bebauungsplan "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren" mit Stand vom 11.09.2024.

Der als Anlage beigefügte Planstand (Entwurf 2) mit Stand vom 11.09.2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Verfahrensbeschluss

Der Marktrat Babenhausen beschließt für den Entwurfsstand 2 des vorgenannten Bebauungsplanes die verkürzte erneute öffentliche Auslegung nach § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Internet unter www.babenhausen-schwaben.de veröffentlicht sowie im Rathaus Babenhausen, Sitz der VG Geschäftsstelle für die Daurer von mindestens 2 Wochen vorgehalten) und die gleichzeitige verkürzte erneute Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 2 Wochen.

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können.

Diese sind im Einzelnen:

-

Artenschutzgutachten / Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung: Es wurde im Frühjahr und Sommer des Jahres 2024 eine Erfassung bodenbrütender Vögel durchgeführt, die hier gewonnen Erkenntnisse wurden in den Planunterlagen ergänzt, sowie die textliche Unterlage zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung als Anhang der Begründung beigefügt.

-

Redaktionelle Anpassungen zum LEP und Regionalplan

Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Hinweise:

Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zum Bebauungsplan integriert.

Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der jeweilige räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und PKW-Stellplatz

Bauort: Allmannshornweg, Fl.Nr. 4184/1 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Erschließung über das Vorderliegergrundstück ist mittels Grundbucheintrag dinglich zu sichern (Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht). Die Zufahrt ist gemäß Art. 5 BayBO (Bayerische Bauordnung) herzustellen (ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr). Die Erschließung (Wasser und Kanal) erfolgt auf eigene Kosten des Antragstellers. Die Gemeinde übernimmt die satzungsgemäßen Kosten bis zur Grundstücksgrenze des Vorderliegergrundstückes.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Genehmigungsfreistellungsverfahren;

Bauvorhaben: Umnutzung/Ausbau vom Dachgeschoss als Wohnraum

Bauort: Griesbachstraße 16, Fl.Nr. 2062/9 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Anbaugeräte

Bauort: Fl.Nr. 649, Gem. Klosterbeuren

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Erweiterung um eine Wohnung zum Dreifamilienhaus mit Stellplätzen

Bauort: Bahnhofstraße 29, Fl.Nr. 3869/1 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Voranfrage: Ausbau des Dachgeschosses und Nutzungsänderung zu einem Gebäude mit 3 Wohneinheiten

Bauort: Gerhart-Hauptmann-Straße 46, Fl.Nr. 664/5 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat stimmt der Bauvoranfrage zu. Es sind vier Stellplätze nach der derzeitigen Planung herzustellen. Die Ausnahme nach Nr. 7 der Stellplatzsatzung des Marktes Babenhausen ist mit Einreichung eines Bauantrages zu beantragen.

Beschlussfassung wurde noch zurückgestellt.

Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines MFH in eine zeitlich befriestete Flüchtlingsunterkunft

Bauort: Gänsberg 9, Fl.Nr. 471/1 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 0 : 19 Stimmen abgelehnt.

Bauvorhaben: Errichtung eines Wohngebäudes mit Nebengebäude, Stadtgasse 18

Bauort: Stadtgasse 18, 87727 Babenhausen

Gemarkung: Babenhausen, Flurnr. 39

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses

Bauherr: Herr Patrick Ostermann, Unterschönegg 2, 87727 Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat kann sich die angefragte Bebauung an dieser Stelle vorstellen.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bayer. Straßen- und Wegegesetz;

Widmung der Ortsstraße „Ziegelfeld“ nach Art. 6 BayStrWG

Beschluss:

Die neu gebaute Straße Ziegelfeld Fl.Nr. 1301, Gemarkung Babenhausen, wird mit einer Länge von 390 m mit sofortiger Wirkung zur Ortsstraße gewidmet.

Die gewidmete Strecke beginnt bei der SW-Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 1301/1 und endet an der NW-Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 1303/2.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Feststellung der Jahresrechnung 2023

Beschluss:

Der Marktrat nimmt von dem Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2023 und von den Stellungnahmen der Verwaltung zustimmend Kenntnis.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit keine Einzelbeschlüsse vorhanden sind, nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2023 vom 13.05.2024 mit einem Sollüberschuss in Höhe von 1.564,01 € wird hiermit festgesetzt

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Beschluss:

Der Marktrat erteilt zur Jahresrechnung 2023 vom 13.05.2024 Entlastung.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.